Mitarbeiter hatte 3 Jahre einen Ausbildungsvertrag.
Im Anschluss einen Sachgrund-befristeten-Vertrag über 6 Monate zur Krankheitsvertretung.
Im Anschluss einen Sachgrundlosen-befristeten-Vertrag über 6 Monate und jetzt erneut eine weitere Verlängerung über 12 Monate befristeter Arbeitsvertrag Sachgrundlos.
Hier liegt der Verdacht nahe, das der Vorgesetzte den Mitarbeiter braucht um eine Stelle für seine Tochter zu blockieren, die nach Ablauf der Befristung mit der Ausbildung fertig ist.
Ist die Sachgrundlose Befristung nach Erfolgreicher Ausbildung mit Ausbildungsvertrag und Sachgrundbefristung in dem Fall zulässig?
Liebe Grüße...
-- Editiert von Moderator am 15.08.2020 16:47
-- Thema wurde verschoben am 15.08.2020 16:47
Befristeter Arbeitsvertrag Sachgrund
15. August 2020
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Frage vom 15. August 2020 | 14:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag Sachgrund
#1
Antwort vom 15. August 2020 | 17:17
Von
Status: Heiliger (20022 Beiträge, 7263x hilfreich)
In dem Fall nicht und auch sonst nicht, es wäre denn, ein TV bestimmt es anders.
Lies Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14:
Zitat:(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
Möglicherweise glaubt dein AG, dass er ja die 2 Jahre für eine kalendermäßige Befristung noch nicht ausgeschöpft hat. Dann hätte er aber wohl den Fehler gemacht, mit dir zunächst einen mit Sachgrund befristeten AV abgeschlossen zu haben.
Lies dazu https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/was-bei-einer-befristung-ohne-sachgrund-zu-beachten-ist_76_340518.html ... spannend wird es gegen Ende Befristung ohne Sachgrund: Nicht bei früherem Arbeitgeber
Taktisch wird es wohl besser sein, wenn du die Befristung erst dann gerichtlich überprüfen lässt, wenn dein AG davon Gebrauch machen will. M.E. hast du einen unbefristeten AV (und keiner weiß es.)
-- Editiert von blaubär+ am 15.08.2020 17:19
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