Hallo zusammen,
ich (26), wurde zunächst 2 Jahre in meinem Unternehmen beschäftigt (Sachgrundlos). An diesen Vertrag schliesst sich nun ein erneuter Vertrag an, der laut Gesezt, sachgrundbezogen sein muss.
Dass wusste wohl auch mein AG und hate sich auf §14 1 des Teilzeit und Befristungsgesetztes berufen - genauer gesagt auf Punkt 1: Vorübergehender Bedarf an Arbeitsleistung.
Dieser Grund ist meiner Meinung nach lediglich ein Vorwand und mit keinerlei Daten und Fakten zu belegen - er hätte genauso gut schreiben können "Elternzeitvertretung" ohne dass ich hier eine Mutter vertrete.
Meine Frage ist nun, was kann ich aktuell tun? Der Vertrag ist meiner Meinung nach unwirksam da der Sachgrund nicht belegbar ist.
Nach Ablauf der Befristung zu klagen erscheint mir wenig sinnvoll, ich möchte mein Recht gerne zeitnah durchsetzen. Kann ich darauf bestehen dass der genannte Sachgrund nachweisbar korrekt ist?
Falls jemand Erfahrungen hat, bitte gebt mir einen Tip!
Grüße
Sternchen
Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund falsch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du kannst den AG auf Entfristung verklagen. Das würde ich aber dennoch erst empfehlen, wenn klar ist, dass der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird oder in einen unbefristeten vertrag umgewandelt wird.
Das dumme an der Sache ist nur dass ich jetzt, während die 2 Jahre laufen, und dass meiner Meinung nach zu Unrecht befristet, Nachteile entstehen die mich aktuell betreffen und nicht erst in 2 Jahren nach Ablauf der Befristung.
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Es steht Dir frei, bereits jetzt zu klagen.
Meine Empfehlung in der ersten Antwort rührt daher, dass eine Klage gegen den AG das Arbeitsverhältnis vergiften kann. Das wäre besonders dann ärgerlich, wenn man auch ohne Klage einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten hätte.
Wenn eine frühzeitige Klage zudem nicht erfolgreich ist, dann ist aus meiner Sicht sogar sehr sicher, dass keine Verlängerung oder Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag erfolgen wird. Bist Du Dir denn sicher, dass der vorübergehende Bedarf an Arbeitsleistung nicht doch vom AG nachgewiesen werden kann? Den Nachweis eines solchen Bedarfs bekommt der AG mit etwas Geschick hin. Schließlich kann er Geschäftsunterlagen vorlegen, in die Du gar keinen Einblick hast. Das Prozessrisiko halte ich daher für hoch.
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