Befristeter Arbeitsvertrag (Sachgrund) -> interne Stellenausschreibung (Befristung ohne Sachgrund)

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Santeru808
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag (Sachgrund) -> interne Stellenausschreibung (Befristung ohne Sachgrund)

Hallo zusammen,

ich habe ine Frage zu meinem befristeten Arbeitsvertrag und einer intern ausgeschriebenen Stelle.

Folgende Situation:
Ich wurde in einem Unternehmen auf Jahr (bis Ende 2017) befristet - mit dem Sachgrund: Elternzeitvertretung - angestellt. Im Oktober letzten Jahres wurde mir eine unbefristete Stelle in Aussicht gestellt. In der Zwischenzeit ist eine weitere Kollegin in den Mutterschutz gegangen, wodurch mein befristeter Vertrag vorerst bis Mai verlängert wurde.
Vergangene Woche wurde mir mitgeteilt, dass es die unbefristete Stelle - trotz mehrfacher mündlicher Zusagen durch Personalabteilung und Mangement - nicht geben wird.Parallel wurde intern eine befristete Stelle (ohne Sachgrund, ähnliche Tätigkeit) ausgeschrieben. Diese Stelle wird extern besetzt und wurde erst intern ausgeschrieben, nachdem der Kandidat bereits fest stand. Ich habe mich dennoch auf die Stelle beworben. Nun geht das Ganze wohl vor den BR.

Meine Fragen:
- Ist es richtig bzw. ausgeschlossen. dass ich mich nicht auf die intern ausgeschriebene Stelle bewerben kann, da diese ohne Sachgrund befristet ist?
- ist es rechtens dass eine Stelle extern besetzt ist, ohne dass diese zuvor intern ausgeschrieben wurde?
- gibt es Möglichkeiten eine befristete Stelle mit Sachgrund anderweitig (befristet, ohne Sachgrund) zu verlängern? oder geht dies nur unbferistet?

Vielen Dank vorab für Eure Antworten!

-- Editiert von Santeru808 am 30.01.2018 13:12




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20022 Beiträge, 7263x hilfreich)

a) Bewerben kannst du dich, wo du magst - bloß kann der Betrieb auf befristete Verträge mit Sachgrund keinen ohne folgen lassen. Deswegen wird deine Bewerbung nicht berücksichtigt werden, weil/wenn man dir keinen unbefristeten Vertrag anbieten will oder kann.
b) Kann man nicht so einfach sagen; oft gibt es eine BV, dass zuerst intern auszuschreiben sei - aber wenn nicht .....
c) siehe a)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Santeru808
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle Antwort!
bedeutet also: ohne unbefristete Stelle, keine Verlängerung. schade! aber dennoch Danke für die Aufklärung. Zum Thema Ausschreibung ist in der BV leider nichts zu finden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20022 Beiträge, 7263x hilfreich)

Befristungen mit Sachgrund sind nach wie vor und in Serie möglich.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.426 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.389 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.