Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund korrekt?

28. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
tsubasa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund korrekt?

Hallo ins Forum,

es liegt ein Arbeitsvertrag nach Teilzeit- und Befristungsgesetz vor mit folgendem Sachgrund:

"Herr B. wird nach §14 Absatz 1 Punkt 3 des Gesetzes über Teilzeitarbeit- und befriste Arbeitsverträge vom 21. Dezember 2000 in der jeweils geltenden Fassung ab dem 01.01.2021 als vollbeschäftigter Arbeitnehmer befristet für die Dauer der Arbeitszeitreduzierung von Herrn L. (voraussichtlich bis zum 30.09.2023) eingestellt."

Ist der Sachgrund in der Form rechtskräftig? Die Arbeitszeitreduzierung könnte ja auch deutlich früher wieder beendet sein.



-- Editiert von tsubasa123 am 28.10.2020 13:42




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39392 Beiträge, 6467x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Ja. Der Sachgrund liegt vor.

Zitat (von tsubasa123):
Die Arbeitszeitreduzierung könnte ja auch deutlich früher wieder beendet sein.
Aber dein Vertrag dürfte bis 30.9.23. gelten und wirksam sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
tsubasa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Ja. Der Sachgrund liegt vor.

Zitat (von tsubasa123):
Die Arbeitszeitreduzierung könnte ja auch deutlich früher wieder beendet sein.
Aber dein Vertrag dürfte bis 30.9.23. gelten und wirksam sein.


Also bliebe der Vertrag auch bis zum 30.09.2023 gültig, wenn der Kollege bereits am 30.09.2022 die Reduzierung aufhebt?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39392 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von tsubasa123):
wenn der Kollege bereits am 30.09.2022 die Reduzierung aufhebt?
Der Schnellrückkehrer kann deinen Vertrag nicht aufheben.
Dein AG muss sich dann was überlegen.

Aber es steht *voraussichtlich* dabei.
ICH würde den AG fragen, was da alles inbegriffen sei.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von tsubasa123):
Ist der Sachgrund in der Form rechtskräftig?

Ja.



Zitat (von tsubasa123):
Die Arbeitszeitreduzierung könnte ja auch deutlich früher wieder beendet sein.

Das wäre dann (eventuell) Pech für den Befristeten - entweder gibt es dann eine Versetzung oder die Beschäftigung endet.

Da sollte man mal die entsprechenden Klauseln zu dem Thema nachlesen, was dort steht.



Zitat (von tsubasa123):
Also bliebe der Vertrag auch bis zum 30.09.2023 gültig, wenn der Kollege bereits am 30.09.2022 die Reduzierung aufhebt?

Nein.
In der Regel endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag 2 Wochen nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich über die Erreichung des Zwecks unterrichtet hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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