Hallo.
Ich habe seit dem 15.10.2015 bis zum 20.12.2018 einen Arbeitsvertrag als Schwangerschaftvertretung angenommen.
In dieser Zeit bin ich selbst 2x schwanger geworden. Das erste Kind ist im Mai 2017 geboren worden und das zweite wird im Juli 2018 auf die Welt kommen.
Im Unternehmen selbst bin ich schon seit 2013, allerdings immer als studentische Hilfskraft auf Honorar.
Es kann sein das meine Kollegin aus ihrer Elternzeit nicht wieder kommt. Dies stand schon von Anfang an im Raum. Meine Chefin sagte mir von Anfang an, dass ich bei der Rückkehr ihre Stelle automatisch bekommen würde. Ich soll mit dem ersten Kind bis zum Dezember in Elternzeit gehen und dann evtl anfangen. Dann bin ich allerdings wieder schwanger geworden.
Plötzlich sagt mir meine Chefin nun, dass sich die Lage bei mir verändert hätte und ich doch kein Recht mehr auf diese Stelle hätte.
Ich soll mir Gedanken darüber machen, wie ich das mit zwei Kindern schaffen soll.
Die Stelle wird bei nicht Wiederkehren der Kollegin intern ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (25Std)
Ich würde trotz zwei Kinder im Dezember starten wollen.
Darf ich mich intern auch bewerben?
Meine Chefin sagte dazu nur, dass ich gleich wissen soll, dass meine Chancen sehr schlecht mit zwei kleinen Kindern stehen.
Ich fühle mich wirklich sehr diskriminiert und persönlich angegriffen. Darf man solche Aussagen überhaupt sagen?
Zum Vetrag:
Im Vertrag steht nur folgendes:
Das Arbeitsverhältnis dient der Vertretung der im Mutterschutz und anschließend in Elternzeit befindlichen XX XX und endet mit einer Frist von zwei Wochen, nachdem der Arbeitgeber die Rückkehr von Frau XX XX angekündigt hat.
Das Datum 20.12. ... Habe ich nur mündlich von meiner Chefin gesagt bekommen.
Ich hoffe Sie können mir da einiges zu sagen und mich richtig aufklären.
Danke im Voraus.
Befristeter Arbeitsvertrag Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
//// ... Gedanken darüber machen, wie ich das mit zwei Kindern ....
Solche Äußerungen diskriminieren - Männer bekommen solche Denksportaufgaben eher nicht.
Natürlich kannst du dich intern bewerben.
Aber erst einmal hast du nach Beendigung deiner Elternzeit ein Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, welcher konkret ist dann Problem der Firma.
Danke erstmal für die Antwort :-)
Habe ich wirklich ein Anrecht nach meiner Elternzeit auf eine Stelle dort?
Meine Elternzeit wäre ja nur bis Dezember.
Schließlich hatte ich doch nie einen festen Arbeitsvertrag nur den befristeten als Schwangerschaftvertretung und das bis die Kollegin wiederkommt. Danach wäre ich ja sowieso gekündigt worden bzw der Vertrag wäre automatisch ausgelaufen.
Nun geht es aber darum falls die Kollegin nicht wiederkommt. Was meine Chefin mir früher immer mündlich gesagt hat (Ich hätte ein Recht auf die Stelle, falls die Kollegin nicht wiederkommt) zählt hier doch nicht.
Also intern Bewerben und auf die Stelle hoffen ....
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Du hast einen befristeten Vertrag. Der läuft aus, entweder mit Ende der Elternzeit der Kollegin oder aber wenn die Kollegin zurück kommt. Einen Anspruch auf Umwandlung des Vertrages sehe ich nicht. Natürlich kannst Du Dich bewerben. Warum nicht. Ob Du genommen wirst, das ist eine ganz andere Frage.
wirdwerden
Danke für die Antwort.
Danke für die Antwort.
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