Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung ( 2 Jahre überschritten )

27. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
therecords
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung ( 2 Jahre überschritten )

Hallo Zusammen,

Ich habe am 01.09.2017 bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefangen.
Eingestellt wurde ich normal mit Fristvertrag (Dauer 1 Jahr) ohne Sachgrund.
Am 31.08.2018 wurde dieser um ein weiteres Jahr verlängert.
Nun habe ich vor kurzem eine erneute Verlängerung bis Ende Februar 2020 erhalten.
Diese ist aus meiner Sicht jedoch nicht zulässig, da 2 Jahresfrist überschritten wurde und mein Arbeitgeber mir entweder einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben muss oder sagen muss, ciao das war es.

Sehe ich das richtig?

Und wenn ja, wie verhalte ich mich nun?
Wird aus der weiteren Verlängerung dann automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

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11 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Freudig, unterschreibt den Vertrag und halte die Füße still. Wenn der Arbeitgeber dann am Ende dieser Befristung von der Befristung Gebrauch machen wollte, teilst du ihm mit, was Sache ist.

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#2
 Von 
therecords
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bedeutet ich hab quasi ab 01.09. einen unbefristeten Vertrag da meine Befristung ab 01.09.2019 die Dauer der Gesamtbefristung von 2 Jahren übersteigen würde?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Korrekt.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ja, genau wie blaubär+ geschrieben hat. Kein Anlass, da gerade Wind zu machen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

.... korrekt - ich wiederhole mich. Zu ergänzen allenfalls: ... unter der Voraussetzung, dass du nicht gerade in einem Start-Up-Unternehmen schaffst, für das 4 Jahre gelten würden.

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#6
 Von 
therecords
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay.
Nein es ist ein Unternehmen in der Telekommunikationsbranche und ich wurde vor 2 Jahre ohne Sachgrund befristet für 1 Jahr eingestellt. letztes Jahr wurde mein Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert und dieses Jahr wurde nochmals verlängert mit Dauer von 6 Monaten.
Sprich über 2 Jahre Gesamtbefristung. :-)

Ich frage nur so expliziet nach, weil ich irgendwo mal gelssen habe das der AN nur 2-3 Wochen Zeit zum Einspruch bzw. Klage hat.
Wenn sich allerdings durch die "Überbefristung" ein unbefristetet Arbeitsverhältnis entwickelt ist das ja irrelevant.

Signatur:

Wer, Wie, Was | Wieso, Weshalb, Warum | Wer nicht fragt, bleibt dumm!

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

.... das mit den 3 Wochen greift dann, wenn der AG von der Befristung Gebrauch machen will, also das Arbeitsverhältnis will. Dann hast du genau 3 Wochen, um vors Arbeitsgericht zu gehen.
"Von alleine" hast du den unbefristeten AV nicht - die unrechtmäßige Befristung muss schon jemand feststellen, also der Arbeitsrichter.
Wenn der AG am Ende der 6 Monate aber mit einem unbefristeten AV herkommt, ist ja alles gut. Selbst AV mit weiterer Befristung kannst du getrost unterschreiben, weil es immer nur auf die Rechtmäßigkeit der jüngsten Befristung ankommt.

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#8
 Von 
therecords
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay.
Was ist denn wenn mein AG in 6 Monaten sagt so Befristung ende, wir beschäftigen dich nicht weiter.
Heisst im Klartext dann 3 Wochen Zeit um Klage zu erheben?
Gelesen habe ich nämlich auch irgendwo, dass die ungerechte Befristung (2 Jahre Befristung überschritten) automatisch zu einer unbefristeten Anstellung führt. Also der Arbeitsvertrag dann automatisch als unbefristet gilt.

Signatur:

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Zunächst Mal gibt es ja einen Konflikt: AG sagt 'tschuss', du sagst 'Irrtum, unbefristet'. Der Konflikt löst sich ja nicht von allein auf. Der Richter stellt also fest: Befristung nicht rechtens, AV nicht gültig befristet - und somit 'automatisch' unbefristeter Vertrag. Quasi: Wenn nicht befristet, kann es nur unbefristet sein und nichts Drittes.

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#10
 Von 
therecords
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Dir vielmals. :-)

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Deine Nachfrage zeigt einmal mehr, wie sorgfältig man eigentlich reden sollte. Diese Redeweise von 'automatisch' erweist sich da als Jargon, quasi das Ergebnis vorweg nehmend, verkürzt. Genauer gesagt hast du derzeit einen AV, der - nach allem Wissen - mit einiger Sicherheit unzulässig befristet ist/sein dürfte.

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