Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung ablehnen

12. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
puschepuff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung ablehnen

Hallo !!

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 03.01.2007. Im November diesen Jahres wurde mir eine Änderung meines Arbeitsvertrages angeboten, welche ich auch unterschrieben habe. Da ich damit nun aber nicht zufrieden bin ( Bezahlung zuerst auf Stundenbasis, jetzt Objektlohn ), möchte ich gerne wieder auf Stundenbasis arbeiten. Ausserdem komme ich nicht wirklich mit meinem Chef und seiner Lebensgefährtin klar.

Kann ich jetzt problemlos den neuen Arbeitsvertrag ablehnen, oder gibt es dann Ärger mit dem Arbeitsamt ?

LG

Steffen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

habe ich richtig verstanden: der bestehende befristete vertrag wurde geändert(stunden > objekt), nicht aber hinsichtlich der befristung? oder hast du seit der änderung einen unbefristeten vertrag?

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#2
 Von 
puschepuff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

Es wurden die Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsvergütung geändert. Mehr nicht.

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#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich würde sagen, dass sich der Beschäftigte durch die Unterschrift mit der Änderung der Inhalte des Arbeitsvertrags einverstanden hat. Im Hinblick auf die Änderung der Inhalte von befristeten Arbeitsverträgen meine ich mich recht erinnern zu können, dass es erst vor kurzer Zeit ein Urteil gegeben hat, dass dies dazu führen kann, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag entsteht. Allerdings weiß ich auch nicht mehr so genau, wo ich das gelesen habe.

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#4
 Von 
puschepuff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

" Ich würde sagen, dass sich der Beschäftigte durch die Unterschrift mit der Änderung der Inhalte des Arbeitsvertrags einverstanden hat. "

Das habe ich ja auch. Aber nur für die Zeit der Befristung. Jetzt möchte ich wenn dann wieder auf Stundenbasis arbeiten. Dies wird dem AG nicht gefallen. Deswegen möchte ich den neuen Vertrag nicht annehmen. Nur was sagt die Arbeitsagentur dazu ?

Steffen

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#5
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Also einseitig kann der Arbeitnehmer nicht zur alten Regelung zurück, dies geht nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber zusammen, denn der geänderte Vertrag ist der Status quo. Der letzte Weg wäre die Kündigung, wobei dies mit einer Sperrzeit verbunden wäre. Wie bereits ausgeführt, bin ich mir nicht sicher, ob die ursprüngliche Befristung überhaupt noch Bestand hat oder ob nicht vielmehr durch die Veränderung der Vertragsbedingungen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis generiert ist.

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#6
 Von 
puschepuff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja aber der Vertrag läuft doch eh am 03.01.2007 aus, wenn er sich nicht in einem unbefristeten Vertrag geändert hat. Nur was mache ich jetzt ? Morgen wollen die mit mir reden. Am besten ich höre mir das erstmal an und entscheide dann weiter.

LG

Steffen

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#7
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Bitte verstehen Sie: Es stellt sich die Frage, ob nicht arbeitsrechtlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden ist. Unbefristet bedeutet: Der Vertrag würde nicht am 03.01.2007 enden. Oder soll die Vertragsänderung erst ab 04.01.2007 laufen. In der Tat wird es sehr wahrscheinlich besser sein, dass Sie das Gespräch suchen.

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#8
 Von 
puschepuff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

Ne die Änderungen sind am 01.11.2006 inkraft getreten. Naja warte ich mal ab, was morgen passiert.

LG

Steffen

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