Befristeter Arbeitsvertrag abgelaufen?

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
befristet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag abgelaufen?

Hallo liebes Mitleser,

ich habe am 1.1.2010 einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, der demnach am 31.12.2010 auslaufen sollte.

Im Vertrag steht: "Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Frist, ohne das es einer Kündigung bedarf."

Durch meine Recherchen bin ich darauf gestoßen, das ich nun nach § 15 TzBfG , Absatz 5 einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe.

quote:<hr size=1 noshade>(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. <hr size=1 noshade>

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Nun meine Fragen:

- Was gilt denn nun? In meinem Arbeitsvertrag stehen lauter "schöne" Dinge wie: "Verpflichtet sich, jede andere zumutbare Tätigkeit zu übernehmen."

"Änderung der Arbeitszeit bleiben dem Vertragspartner 1) vorbehalten."

"4 Wochen Kündigungsfrist"

21 Tage Urlaub usw usw.

Also im Prinzip ein Knebelvertrag, aber besser als keine Arbeit.

- Hab ich nun mehr Urlaub?
- Stimmt es das ich nun ein Kündigungsfrist von 3 Monaten habe?



Problem ist nämlich folgendes, ich hab ne neue Stelle in aussicht, bessere Bezahlung und besseres Betriebsklima. Da müsste ich halt kurzfristig raus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wieso Knebelvertrag??
Das ist doch so gängige Praxis.
Sie selbt können doch am 1. des Monats zum 30. des Monats kündigen.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn seit dem 01.01.2011 weitergearbeitet wurde, ohne dass eine Verlängerung des befristeten Vertrages zuvor unterzeichnet wurde, dann besteht ein unbefristeter Vertrag. Allerdings ändern sich die sonstigen Arbeitsbedingungen nicht, sprich man hat immer noch Anspruch auf das gleiche Gehalt, den gleichen Urlaub, die gleichen Kündigungsfristen, etc.

Einen Knebelvertrag vermag ich hier auch nicht zu erblicken. Unter der Voraussetzung, dass die Arbeitzeit bei einer 5-Tage-Woche liegt, werden nur die gesetzlichen (Mindest-)Maßstäbe festgehalten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
befristet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten!

Das mit dem "Knebelvertrag" war im prinzip nicht gegen die Befristung gemeint sondern eher wegen anderen Dingen.
z.B. ist unser Chef so geizig geworden das die MA nun selber Klo putzen müssen, wohlgemerkt im Dienstleistungsbetrieb wo jeden Tag 100-200 Kunden in den Laden kommen. Dem Kloputzen habe ich mich verweigert, mir wurde daraufhin verboten aufs Klo zu gehen, nun muss ich immer die Firma verlassen und in einem anderen Geschäft aufs Klo gehen ... Daher suche ich auch was neues, Montag hab ich schon ein Vorstellunsgespräch.

Im Gegenteil, in meinem Alter (20 J) finde ich einen befristeten eher besser da ich mich nicht ewig binden muss.




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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Im Gegenteil, in meinem Alter (20 J) finde ich einen befristeten eher besser da ich mich nicht ewig binden muss.


Da sind Sie wohl ein Opfer der Arbeitgeber-Propaganda geworden. Wie kommen Sie denn darauf, dass man sich als AN bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag auf ewig binden muss?
Im Gegenteil: rein rechtlich wäre man bei einem befristeten AV an die komplette Vertragsdauer gebunden, wenn der befristete Vertrag keine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht.
Der AN kann einen unbefristeten AV immer fristgemäss ohne Angabe von Gründen kündigen. Befristete Arbeitsverträge kenne nur einen Gewinner: das ist der Arbeitsgeber.

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