Hallo liebes Mitleser,
ich habe am 1.1.2010 einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, der demnach am 31.12.2010 auslaufen sollte.
Im Vertrag steht: "Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Frist, ohne das es einer Kündigung bedarf."
Durch meine Recherchen bin ich darauf gestoßen, das ich nun nach § 15 TzBfG
, Absatz 5 einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe.
quote:<hr size=1 noshade>(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. <hr size=1 noshade>
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Nun meine Fragen:
- Was gilt denn nun? In meinem Arbeitsvertrag stehen lauter "schöne" Dinge wie: "Verpflichtet sich, jede andere zumutbare Tätigkeit zu übernehmen."
"Änderung der Arbeitszeit bleiben dem Vertragspartner 1) vorbehalten."
"4 Wochen Kündigungsfrist"
21 Tage Urlaub usw usw.
Also im Prinzip ein Knebelvertrag, aber besser als keine Arbeit.
- Hab ich nun mehr Urlaub?
- Stimmt es das ich nun ein Kündigungsfrist von 3 Monaten habe?
Problem ist nämlich folgendes, ich hab ne neue Stelle in aussicht, bessere Bezahlung und besseres Betriebsklima. Da müsste ich halt kurzfristig raus.
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