Befristeter Arbeitsvertrag auf eine unbefristete Stelle

25. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Johann33311
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag auf eine unbefristete Stelle

Hallo Zusammen,

ich hätte da eine Frage.
Und zwar habe ich im Sommer letzten Jahres meine Ausbildung beendet und habe daraufhin die Stelle von einer älteren Dame erhalten, die verstorben ist.
Die Stelle war unbefristet ausgeschrieben, ich hatte mich daraufhin intern beworben (es war eigentlich auch klar, dass ich die Stelle bekomme) und wurde dann angenommen.
Einige Tage später wurde ich gefragt, ob es in Ordnung wäre, wenn man mir erst mal einen befristeten Arbeitsvertrag gibt.
Dies war für mich in Ordnung, da ich mir dachte, dass ich schließlich keinen vertrete der in Elternzeit ist, wird das wahrscheinlich danach zu einem unbefristeten Vertrag.

Nun heißt es, man müsste meinen Vertrag (läuft noch einige Monate) auslaufen lassen.
Den Grund dafür habe ich noch nicht erhalten.

Zum Hintergrund: es kommen wahrscheinlich 1-3 Damen aus der Elternzeit wieder, die sind jedoch auf Teilzeit eingestellt und nicht von meiner Stelle. Die teilen sich in den Abteilungen auf.

Nun habe ich die Frage, war dies von Anfang an - sprich unbefristete Stellenausschreibung und meine befristete Anstellung - richtig seitens Arbeitgeber?
Ich vertrete schließlich keinen.


Vielen Dank im Voraus

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ... und wurde dann angenommen. Einige Tage später ...
Wenn deine Schilderung so zu verstehen ist, dass du die Arbeit schon getan hast, als man dich fragte, hättest du mit Arbeitsbeginn bereits einen unbefristeten Vertrag und die nachträgliche Befristung wäre nicht statthaft. Du hättest dann gute Aussichten, wenn du die Befristung gerichtlich überprüfen lässt.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johann33311
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Es war so, nach der Abschlussprüfung (09.06.2017), hatte ich bereits einen befristeten Vertrag bis zum Jahresende bekommen.
Dort steht geschrieben, dass ich in der Abteilung eingesetzt werde, in die ich mich auch bewerben möchte.

Zusätzlich wurde dann die Stelle ausgeschrieben, auf die ich mich bewerben möchte (die, von der verstorbenen Frau) und hatte bereits eine mündliche Zusage. Die Stelle wurde unbefristet ausgeschrieben.
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob man mir vor dem Vorstellungsgespräch noch gesagt hatte, dass die Stelle doch erstmal befristet sein wird, oder danach.

Dann hatte ich mein Vorstellungsgespräch und wurde für die Stelle angenommen und habe dann noch zusätzlich einen Arbeitsvertrag ab 01.01.2018 bis eben Ende der Befristung (2. Halbjahr).

Zeitgleich, bereits umgehend nach Beendigung der Ausbildung, habe ich bereits auf der Stelle der verstorbenen Frau gearbeitet.

kurze Zusammenfassung:
Beendigung der Ausbildung - Arbeitsvertrag ab Ende Ausbildung bis Ende des Jahres
unbefristete Stellenausschreibung - hab mich drauf beworben - mündliche Mitteilung über Befristung bis zum ... - Vorstellungsgespräch - befristeter Arbeitsvertrag

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ...nach der Abschlussprüfung (09.06.2017), hatte ich bereits einen befristeten Vertrag bis zum Jahresende bekommen.

Demnach lag zuerst der befristete AV vor, danach erst kam die Geschichte mit dieser Ausschreibung; hier - in der Ausschreibung - war dann die Rede von einer unbefristeten Stelle, aber der AG hat sich eines anderen besonnen und es bei der Befristung belassen. Möglicherweise hat der AG auch erst erkannt, dass er einige Rückkehrer wird unterbringen/beschäftigen müssen, was dann (für ihn) Vorrang hat.

-- Editiert von blaubär+ am 25.01.2018 10:29

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Johann33311
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

also ist seitens Arbeitgeber alles rechtens?

Vielen Dank für deine Antworten :)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ja, denke ich, auch wenn es für dich unglücklich läuft.
Die Ausschreibung entfaltet keine Verbindlichkeit. Und am Ende hast du auch Ja gesagt, darf man nicht unterschlagen. (Auch wenn du faktisch wohl kaum andere Wahl gehabt haben wirst.)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Johann33311
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay, dann bedanke ich mich bei dir :)

Dann schaue ich mich mal um....

1x Hilfreiche Antwort

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