Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund!

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
picasso05
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund!

Hallo hoffe mir kann jemand weiterhelfen,war mal wieder bei der gleichen firma
Befristet mit einem Arbeitsvetrag mit Sachgrund,der Sachgrund war der erhöhte
Arbeitsanfall durch einen Großauftrag.Nun meine frage dazu, als ich von den 6 monaten 1 monat da war ging durch die Finanzkrise die Stückzahl zurück.Ist nun
der Sachgrund rechtens??

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Beweispflicht, dass der Sachgrund bei Abschluss des Arbeitsvertrages vorgeschoben war, liegt bei Dir.

Ob der Sachgrund rechtens ist, ist ohne nähere Kenntnisse kaum zu beurteilen. Stornierungen aufgrund der Finanzkrise führen jedenfalls nicht dazu, dass der Sachgrund nicht rechtens ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Wichtig ist, daß der Grund der Befristung bei Vertragsabschluß vorlag. Ist der Grund zur Befristung später weggefallen, so bleibt die Befristung trotzdem wirksam.

-- Editiert von DerAix am 20.01.2009 21:55

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen