Hallo hoffe mir kann jemand weiterhelfen,war mal wieder bei der gleichen firma
Befristet mit einem Arbeitsvetrag mit Sachgrund,der Sachgrund war der erhöhte
Arbeitsanfall durch einen Großauftrag.Nun meine frage dazu, als ich von den 6 monaten 1 monat da war ging durch die Finanzkrise die Stückzahl zurück.Ist nun
der Sachgrund rechtens??
Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund!
20. Januar 2009
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Frage vom 20. Januar 2009 | 19:17
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2009 | 20:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Die Beweispflicht, dass der Sachgrund bei Abschluss des Arbeitsvertrages vorgeschoben war, liegt bei Dir.
Ob der Sachgrund rechtens ist, ist ohne nähere Kenntnisse kaum zu beurteilen. Stornierungen aufgrund der Finanzkrise führen jedenfalls nicht dazu, dass der Sachgrund nicht rechtens ist.
#2
Antwort vom 20. Januar 2009 | 22:07
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 49x hilfreich)
Wichtig ist, daß der Grund der Befristung bei Vertragsabschluß vorlag. Ist der Grund zur Befristung später weggefallen, so bleibt die Befristung trotzdem wirksam.
-- Editiert von DerAix am 20.01.2009 21:55
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