Ich bin seit mehreren Jahren regelmäßig wiederkehrend in einer Firma des öffentlichen Dienstes mit einem Zeitvertrag eingestellt worden. Der Zeitvertrag ist mit Sachgrund befristet. Bevor ich eingestellt wurde, war eine Kollegin allein auf diesem Posten, ich wurde eingestellt, um sie zu entlasten. Wir haben dann quasi die Stelle geteilt und auch nach einem entsprechenden Dienstplan gearbeitet. In diesem Jahr bekam ich erstmals einen um 2 Monate kürzeren Zeitvertrag als besagte Kollegin. Auf meine Rückfrage, ob dies durch schlechte Arbeitsleistung meinerseits begründet war, erhielt ich die Auskunft, nein, das nicht, aber die Zeiten seien schlecht und die Kollegin hätte "ältere Rechte". Meine Fragen: Welche Rechte habe ich als befristete Angestellte überhaupt? Ist der Personalrat für mich zuständig? Bei den Wahlen zum Personalrat durfte ich jedenfalls nicht mitmachen. Gibt es einen Rechtsgrund, weiterhin den gleichen Vertrag wie die Kollegin zu erhalten? Und: nützt vielleicht nichts, aber ich bin zu 50% schwerbehindert.
Vielen Dank.
-- Editiert von Fenchurch am 20.02.2009 19:35
Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund
20. Februar 2009
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Frage vom 20. Februar 2009 | 19:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund
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#1
Antwort vom 20. Februar 2009 | 22:22
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. man müsste sich wohl den Sachgrund selbst anschauen. Ob der tragfähig ist, oder angegriffen werden könnte. Bei der Dauer der Befristung kommt es allein auf den Sachgrund an - dass die andere 'ältere Rechte' haben soll, mag ein internes Kriterium sein, sicher kein rechtliches. Mindere Rechte wegen der Befristung hast du jedenfalls nicht, auch ist der PR für dich zuständig. Dass du nicht hast mitwählen können, liegt vmtl. an den Bestimmungen, dass man eine bestimmte Zeit bereits angestellt sein muss.
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