Ich habe hier mal eine Frage:
wenn in einem Arbeitsvertrag steht
"Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.01.2007 und ist auf ein Jahr befristet"
heißt das dann, automatisch endet das AV zum 31.12.2007 oder muß der Arbeitgeber dann 4 Wochen vorher kündigen, wenn das Arbeitsverhältnis wirklich beendet und nicht verlängert werden soll?
Befristeter Arbeitsvertrag - muss der Arbeitgeber dann 4 Wochen vorher kündigen?
9. Mai 2007
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Frage vom 9. Mai 2007 | 21:10
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 1x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - muss der Arbeitgeber dann 4 Wochen vorher kündigen?
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#1
Antwort vom 9. Mai 2007 | 21:38
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Der AG muss nicht kündigen vorher.
MfG
#2
Antwort vom 9. Mai 2007 | 22:00
Von
Status: Praktikant (751 Beiträge, 123x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 10. Mai 2007 | 15:16
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 57x hilfreich)
es sei denn du arbeitest nach Dienstplan und wirst im Neuen Jahr eingeplant.
Auf jedenfall spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden und sich zumindest arbeitssuchend melden, sonst droht eine Sperre.
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