Befristeter Arbeitsvertrag - muss der Arbeitgeber dann 4 Wochen vorher kündigen?

9. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - muss der Arbeitgeber dann 4 Wochen vorher kündigen?

Ich habe hier mal eine Frage:

wenn in einem Arbeitsvertrag steht

"Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.01.2007 und ist auf ein Jahr befristet"

heißt das dann, automatisch endet das AV zum 31.12.2007 oder muß der Arbeitgeber dann 4 Wochen vorher kündigen, wenn das Arbeitsverhältnis wirklich beendet und nicht verlängert werden soll?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Der AG muss nicht kündigen vorher.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

es sei denn du arbeitest nach Dienstplan und wirst im Neuen Jahr eingeplant.

Auf jedenfall spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden und sich zumindest arbeitssuchend melden, sonst droht eine Sperre.

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