Befristeter Arbeitsvertrag nach 2 Jahren

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nalonae
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag nach 2 Jahren

Hallo Liebe Community,

bei mir steht demnächst eine Vertragsverlängerung an. Mein AG möchte meinen Vertrag um ein weiteres Jahr befristen.

Folgende Ausgangssituation:
- Beginn meiner Tätigkeit im Mai 2018 mit 12 Monaten Befristung (incl. 6 Monate Probezeit)
- Gehaltserhöhung nach den 6 Monaten Probezeit
- Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate im Mai 2019 (ohne Gehaltserhöhung)

Jetzt steht wieder eine Verlängerung an mit 12 Monaten Befristung ...

Ich weiß, dass es diverse Gründe gibt, die das Rechtfertigen:

(1) 1Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, (NEIN)
2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern, (NEIN)
3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, (NEIN)
4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt, ??? - was kann ich mir darunter vorstellen?
5. die Befristung zur Erprobung erfolgt, (NEIN, hatte ja schon 6 Monate Probezeit)
6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, - was kann ich mir darunter vorstellen? Verbrecher? Dieb? Schwanger? oder was?
7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder (NEIN)
8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. (NEIN)


Ich fühle mich wohl in dem Unternehmen und möchte gerne langfristig hier bleiben.

Ich möchte aber auch klar wissen, was eine weitere 12 Monatige Verlängerung für Beweggründe hat. Und um mich auf das bevorstehende Gespräch vorbereiten zu können, möchte ich gerne alle Seiten betrachten.

Ich danke für Eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn dein AV jetzt nach bald 2 Jahren wieder um 12 Monate verlängert werden soll, geht das nicht mir mit einer Befristung dem Kalender nach und es kann sich nur um eine Befristung mit Sachgrund handeln. Eigentlich solltest du wissen, wieso ggf. deine Verträge bisher befristet worden sind oder auch den Grund für die anstehende Befristung kennen.

Du fragst was hinter einigen Formulierungen in der - im Übrigen nicht abschließenden - Aufzählung an Befristungsgründen stecken mag:

Konkret Par. 14 TzBfG
.... Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
....
4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
Im Forum gab es gerade erst die Anfrage wie das zu machen sei, wenn eine Halle geräumt werden muss, alle AN aber schon gekündigt sind und die Arbeit erkennbar über den Termin hinausgeht. Antwort: Befristung mit diesem Grund mit dem Vorteil, keinen Termin angeben zu müssen.
....
6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
Auch dass hat es schon gegeben: AN will auswandern u.dgl.

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#2
 Von 
Nalonae
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für deine Erklärung, ich stand da grade echt aufm Schlauch.

Bisher ist es hier so, dass alle Verträge immer nur Befristet sind, egal welcher AN bzw. welche Position im Unternehmen. Das wurde schon immer so gemacht... Für mich persönlich liegt hier kein besonderer Grund vor, es wird auch im Vertrag nichts dergleichen beschrieben.

Nach Rücksprache mit der Personalabteilung sei man auch zufrieden mit meiner Arbeit, also sehe ich hier auch keinen Grund. Ich arbeite nach Vorschrift, lasse mir, wenn möglich, nichts zu schulden kommen und bin auch nicht übermäßig krank.
Ich kann mir vorstellen, dass es evtl mit meinem Alter zu tun hat und der Tatsache, dass ich ... sagen wir mal so, im Gebährfreudigen Alter bin und man denkt, ich würde jetzt Nachwuchs zeugen wollen. Ich habe aber diesbezüglich nie etwas gesagt oder geplant. Und ich denke, dass kann ja auch kein Grund sein.


Ich warte jetzt mal das Gespräch ab und schaue, welche Gründe sie hier vorlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Mit Mai 2020 und nach 2 Jahren entfällt für den AG die Möglichkeit, dich weiterhin nur dem Kalender nach befristet zu beschäftigen. Aber ein Anschlussvertrag mit Sachgrund ist möglich. (Ausnahme wäre ein Start-Up-unternehmen, das sind 4 J ohne Sachgrund möglich).
Gleichwohl solltest du dein Wissen nicht kundtun und du kannst jeden befristeten AV unterschreiben - die Befristung greift AN dann an, wenn AG davon Gebrauch machen will.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Gibt es einen Tarifvertrag? Auch dort könnte eine Verlängerung auf bis zu vier Jahre vorgesehen sein (z.B. Chemie).

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