Befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert

12. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
condioz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert

Hallo,

AN hat in einer Firma mit befristetem Vertrag gearbeitet. Ein halbes Jahr, bei Urlaubsplanung, wurde dem AN vom Vorgesetzten gesagt man solle fürs ganze Jahr planen, da der Vertrag sowieso verlängert wird.

Der Chef von AN wurde in dem nachfolgendem halben Jahr von anderen Vorgesetzten soweit durch Lügen gegen den AN beeinflußt, das der AN von der eigentlichen Abteilung in eine andere Zwangsversetzt wurde. Bei diesem Gespräch gab es unter anderem die Worte "AN, entweder so oder sie gehen vor dem vereinbarten Ende" Es wurde derbes Mobbing ausgeübt was aber nicht weiter ausgeführt werden muss.

AN ist qualifiziert für diverse Aufgaben und Abteilungen und kann "nebenbei" einspringen- Der AN(2) der den Job übernommen hat ist nachweisbar wesentlich weniger qualifiziert. Der direkte vorgesetzte von AN wollte auch das dieser die Aufgabe weiter ausführt, da alles gut gelaufen ist, das wurde vom Chef aber komplett ignoriert. Dazu sei zu sagen das AN(2) den Job ausgeführt hat bevor AN ihn übernommen hat und dabei alles schief ging. Bestes Bsp dafür ist das mit AN(2) diesbezüglich die Firma von 8 Plätzen auf dem letzten lag, mit AN mit Abstand auf 1.

Dazu kommt das bis zum Ende eine Stelle ausgeschrieben war, auf die AN sich beworben hat. Durch die Arbeit vor der Zwangsversetzung wäre kein anlernen etc mehr nötig gewesen, da das Tätigkeitsfeld ähnlich war. Es gab eine Absage.

Es liefen mehrere befristete Verträge, die bis auf den einen verlängert wurden. Nun sind in der Firma wieder 3 Stellen frei, wovon eine von außerhalb besetzt wird.

Gibt es für AN irgendeine Chance dagegen etwas zutun, Wiedereinstellung oder Schadensersatz?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Befristete Arbeitsverträge sind nun mal, wie der Name sagt, befristet. Wenn im Tarifvertrag oder aber in einer Betriebsvereinbarung nichts über die bevorzugte Behandlung von den Befristeten steht, dann hat der Betroffene keine Möglichkeiten.

wirdwerden

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#2
 Von 
condioz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber es war ja arbeit vorhanden und es ist ja ersichtlich das das ein persönliches Problem vom Chef war und nichts mit Arbeit bzw der Firma zutun hatte... kann doch nicht sein das man da keine Chance hat...

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum sollte eine Chance da sein? Wenn ich als Chef mit jemandem nicht zurecht komme, aus was für Gründen auch immer, er nur einen befristeten Vertrag hat oder aber in der Probezeit ist, warum sollte ich ihm dann einen neuen Vertrag anbieten bzw. aus der Probezeit übernehmen?

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

es ist einfach so, wie @wirdwerden schreibt. ein ag kann nicht gezwungen werden, den qualifizierteren bewerber zu nehmen. eben deswegen gibt es in manchen firmen bv, in denen der vorzug von tz- beschäftigten bei der vergabe von unbefristeten stellen vereinbart ist. und selbst dann ist es nicht unbedingt ein zuckerschlecken, das daqnn im konkreten fall auch durchzusetzen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich bitte noch folgendes zu bedenken: neben allem fachlichen Wissen, es muss auch menschlich passen. Wenn das nicht da ist, aus was für Gründen auch immer, machen sich doch beide Seiten auf Dauer unglücklich, wenn man das Nichtpassen nicht akzeptiert und meint, etwas erzwingen zu können.

wirdwerden

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#6
 Von 
condioz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, wobei ich noch sagen möchte das die Firma des AN eine mit knapp 400 Mitarbeitern war, Kontakt mit dem Chef gab es nur "moin" und evtl schönen Feierabend. Mit dem direkten Vorgesetzten und den Mitarbeitern, mit denen man zusammen gearbeitet hat hat man sich gut verstanden. Die Vorgesetzten, die dort Dinge erzählt haben, die nicht wahr waren, waren in einem anderen Teil des Gebäudes. Grund hierfür war das der Partner des AN ehemaliger Partner einer dieser Vorgesetzten war.

Naja was auch immer, nochmals danke für die Antworten und schönes Wochenende.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

400 Mitarbeiter? Wenn es einen Betriebsrat gibt, der hat auch mitzureden:

Betriebsverfassungsgesetz
§ 99
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. ...

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ja und, was ändert das? Hier war jemand nur extrem kurz in einem Betrieb. Aus was für Gründen auch immer wurde er bei einer Neueinstellung nicht berücksichtigt. Einen Anspruch auf Berücksichtigung gibt es nicht. Und man muss niemanden nehmen, wenn es schon in der kurzen Zeit, die jemand da gearbeitet hat, Spannungen gab. Es muss eben auch die menschliche Seite passen. Das ist ganz wichtig. Für mich wichtiger als ein Zeugnis, das ein paar Punkte besser ist als das von Mitbewerbern.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

@wirdwerden / hamburgerin

ob es im ergebnis was ändert, ist eine frage für sich. ein tüchtiger br kann allerdings in so einer situation ganz schön agieren: vorlage aller bewerbungen verlangen, insistieren, dass leute eine festanstellung bekommen, auch das bild zurecht rücken, das vielleicht fälschlich über einen AN besteht, ein veto gegen den dann nominierten bewerber einlegen, gespräche erzwingen usw. usw..
aber die anstellung erzwingen .... letztlich auch nicht.

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#10
 Von 
condioz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

ich war nicht kurz da, ich habe auch meine Ausbildung dort gemacht ... insgesamt also 4 Jahre, die Spannungen kamen kurz vor Ende.

und der BR hat versucht dagegen anzugehen, der Vorsitzende sagte dem AN dann allerdings das der Chef wohl im Endeffekt der wäre, der die Entscheidung trifft und der BR halt nur seine Meinung dazu sagen kann, mehr aber nicht. Wurden Gespräche geführt wo der direkte Vorgesetzte bzw der BR gegen das sprechen wollte, was derChef sagte, wurde vom Chef dazwischen geredet, mit "ach, paperlapap" etc.

mir hat alles, was in dem letzten halben Jahr passiert ist sehr zugesetzt, deswegen hätte es ja sein können das irgendetwas möglich ist, auch außerhalb der Wiedereinstellung, mir ist nun aber durchaus bewusst das dies nicht der Fall ist.

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#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
und der BR hat versucht dagegen anzugehen, der Vorsitzende sagte dem AN dann allerdings das der Chef wohl im Endeffekt der wäre, der die Entscheidung trifft und der BR halt nur seine Meinung dazu sagen kann, mehr aber nicht.


Der BR kann für eine Verlängerung auf den AG einwirken,Mehr Rechte besitzt er erstmal nicht.

Wie aber schon oben hingewiesen wurde, kann der BR dem AG bei künftigen Einstellungen das Leben schwer machen, so dass eine Verlängerung in einem solchen Fall für den AG das geringere Übel darstellen könnte. Vorliegend hat der BR wohl solche Mittel nicht eingesetzt sondern die Nichtverlängerung nur einzellfallbezogen betrachtet, vielleicht deshalb, dass er diese Mittel nur im äußersten Notfall einsetzen will.

Als junger Mensch dürfte man noch genügend andere Möglichkeiten haben, irgendwo unterzukommen. Rechtsstreitigkeiten, welche sich über Jahre hinziehen können, in denen der AN teilweise ohne Arbeit dasteht, sind in einem solchen Fall kontraproduktiv. Das bewirkt dann eher, dass die Gefahr besteht, dass der AN nicht wieder in das Berufsleben integriert werden kann. Bei einem älterern AN sieht das evtl.anders aus, wobei der An auch alles versuchen sollte, eine andere Stelle zu finden.

Merken Sie sich, dass es im Berufsleben halt nicht immer danach geht, wie man die Arbeit ausführt, sondern das Zwischenmenschliche spielt hier eine entscheidende Rolle.

Wenn man merkt, dass hier etwas nicht stimmt, sollte man innerhalb eines größeren Unternehmens versuchen die Abteilung zu wechseln oder eine Anstellung woanders suchen. Dies gilt nicht nur für befristete Verträge sondern eigentlich immer. Gegen Bossing ist kaum ein Kraut gewachsen.

Das Berufsleben ist eben kein zuckerschlecken. Und Gerechtigkeit ist dort öfters ein Fremdwort.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Fakt ist, dass er an seiner Arbeitsstelle nicht zurecht kam. Das muss nicht an ihm liegen, das mal ganz klar geschrieben. Aber es hat nicht funktioniert. Und dann ist es doch für beide Seiten besser, wenn man sich trennt. Wenn ihm schon das letzte halbe Jahr so zugesetzt hat, dann doch erst recht.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
bin der gleichen Meinung. Ein guter BR kann dem Chef schon etwas einheizen. Aber das nützt dir dann nicht mehr. Fakt ist, daß ein befr. Vertrag taggenau ausläuft oder wenn und aber.
Der AG kann einstellen, wen er will. Die menschliche Seite gibt es bereits lange nicht mehr. Auch Fachwissen spielt nur eine untergeordnete Rolle. " Man muss in den Raster des AG passen "§.

Schönes Weekend

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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#14
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


die möglichkeiten des BR bei Befristungen sind äußerst beschränkt

was natürlich nicht heißen muß, das keine bestehen

stichwort : kompensationsgeschäft

wenn der AG zu einer anderen sache dringend die zustimmung des BR benötigt,
spricht nichts dagegen, diese zustimmung mit einem zugeständnis in sachen befristungen zu verbinden..............

die "wahre kunst" erfolgreicher br-arbeit :banana:

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
wenn der AG zu einer anderen sache dringend die zustimmung des BR benötigt,
spricht nichts dagegen, diese zustimmung mit einem zugeständnis in sachen befristungen zu verbinden..............


Ein solcher "Einsatz" des BR ist jedoch nur für Problemfälle sinnvoll, denn soviel Gelegenheit dieses Kompensationsgeschäft einzusetzen, hat der BR nicht.

Für AN, welche gerade mit der Ausbildung fertig sind und meist recht flexibel sind und daher leichter in einer anderen Firma eine Anstellung finden dürften, wäre diese Möglichkeit eben nicht sinnvoll.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

@ mitetwaserfahrung

die meinung von dir, daß azubis am ende ihrer ausbildung "flexibler" wären und deshalb leichter anderswo eine anstellung finden, teile ich nicht

normalerweise legt jeder azubi eher wert darauf, in dem laden weiterzuarbeiten, wo er gelernt hat

und wieviel möglichkeiten ein BR zu kompensationsgeschaften hat
hängt wohl vom jeweiligen betrieb ab

so daß man dazu auch pauschal nichts sagen kann

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3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
normalerweise legt jeder azubi eher wert darauf, in dem laden weiterzuarbeiten, wo er gelernt hat


Klar, aber das gilt doch nicht nur für Azubis.

Ich stelle mir gerade ein AN vor mit 55, wer hat im weiteren Berufsleben die besseren Chancen?

Und wesentlich ist eben hier, dass dem AN - wie er selber sagt - das 1/2 Jahr schon stark zugesetzt hat. Wenn man hier das mitberücksichtigt, was hat das ganze für einen Sinn? Die Gefahr durch Bossing dauerhaft AU zu werden ist nicht zu vernachlässigen. Bossing aussitzen zu wollen, ist m.E. der falsche Weg. Eine längere AU für einen jüngeren AN dürfte aber erhebliche Nachteile für das weitere Berufsleben haben, was eben noch lang ist. Das sollte man sich nicht gleich am Anfang verbauen. Daher halte ich ein solches "Kompensationsgeschäft" in diesem Fall für kontraproduktiv (s.o.).


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-- Editiert am 14.11.2010 08:43

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