Befristeter Arbeitsvertrag über fast 4 Jahre

13. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
sixpounder_sm666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag über fast 4 Jahre

Hallo Forum,

ich habe seit Anfang 2007 einen Befristeten Arbeitsvertrag.
Dieser Vertrag wurde bis jetzt 3 mal verlängert,

das 1.mal Ende 2007
das 2.mal Ende 2008
das 3.mal Ende 2009

und jetzt Ende 2010 wäre wieder so ein Stichtag.
Nun hat mich die Personalabteilung informiert das mein Vertrag ausläuft und sich die Firma entscheiden muss Festvertrag oder Kündigung.
Die Firma hat sich für Kündigung entschieden!!!

Nun wollte ich mal wissen ob die 3 Verlängerungen überhaupt rechtens sind und ob ich evtl. vor das Arbeitsgericht soll?
Da ich ja auch schon 3,5 Jahre bei dieser Firma bin.

Achja im Arbeitsvertrag steht kein Grund wegen der Befristung.

Gewerkschaft (zwecks Manteltarifvertrag) ist die IG BCE.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ist ja ein tolles Forum.


Gruß

Sebastian

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Nun hat mich die Personalabteilung informiert das mein Vertrag ausläuft und sich die Firma entscheiden muss Festvertrag oder Kündigung.
Die Firma hat sich für Kündigung entschieden!!!


Ein befristeter Vertrag muss nicht gekündigt werden, sondern läuft einfach aus.

quote:
Nun wollte ich mal wissen ob die 3 Verlängerungen überhaupt rechtens sind und ob ich evtl. vor das Arbeitsgericht soll?


Sie können die Wirksamkeit der Befristung vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen, was Sie auch tun sollten:

wenn A: die Firma nicht erst vor 4 Jahren neu gegründet wurde

und B: im MTV keine vom TzBfG §14 Abs. 2 abweichenden Regelungen zur kalendermässigen Befristung vereinbart sind ("bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig").

quote:
Achja im Arbeitsvertrag steht kein Grund wegen der Befristung.


Sollte die Befristung mit Sachgrund erfolgt sein, dann ist es nicht zwingend notwendig, dass dieser Sachgrund im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert ist. Der AG müsste aber spätestens bei einer Klage vor Gericht beweisen, dass es einen Sachgrund gab. Da die Befristungen immer über ein Jahr gingen, lag vermutlich kein Sachgrund vor.



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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... denkbar auch, dass es sich um ein start-up-unternehmen handelt - da ist es am anfang möglich, vier jahre ohne sachgrund zu befristen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
sixpounder_sm666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ist kein Start Up Unternehmen ist eine alt eingessenen Firma mit ca. 1000 Mitarbeitern.

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Dann fällt diese Option aus dem TzBfG schon mal weg. Steht denn im angewendeten TV etwas über vom Gesetz abweichende Befristungsmöglichkeiten?

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#5
 Von 
Lisa_Lisa
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 18x hilfreich)

Darf ich fragen wie alt Sie waren als Sie zum ersten Mal die Befristung ohne Sachgrund erhalten haben?

-- Editiert am 14.10.2010 18:49

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#6
 Von 
Silvia1001
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Hast du immer die gleiche Stelle im Betrieb gehabt, oder wurde jedes mal der Vertrag auf eine neue Stelle geschrieben??

Silvi

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#7
 Von 
sixpounder_sm666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

20 Jahre war ich da Alt.


Zu Beginn wurde ein Vertrag erstellt, der dann immer mit einem Schreiben verlängert wurde. Das Schreiben war immer das Gleiche.

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