Befristeter Arbeitsvertrag - um Verlängerung bitten?

26. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Annewillst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - um Verlängerung bitten?

hallo. ich arbeite in einem unternehmen welches insgesamt mehr wie 300 mitarbeiter hat. betriebsrat ist auch vorhanden.

am 1.8.20010 habe ich einen befristeten arbeitsvertrag für 4 moante von meinem arbeitgeber bekommen. der vertrag war mit sachgrund befristet bis 31.12.2010.
von 1.1.2011 bis 31.12.2011 habe ich wieder einen vertrag mit sachgrund befristet vorgelegt bekommen ( noch im alten jahr unterschrieben )
ich müsste nun einen kleinen kredit bei der bank aufnehmen und müsste deshalb ein "perspektiven gespräch" mit dem arbeitgeber ausmachen damit die bank eine gute sicherheit hat und natürlich auch damit ich ne sicherheit für die nächste zeit habe. ich bin mir sicher er würde den vertrag verlängern wenn ich mich nun nicht melde allerdings würde dies wieder erst im dezember geschehen und solange kann ich nicht warten um 1.) den kurzkredit aufzunehmen und 2.) muss ich ja schließlich auch im unwahrscheinlichen fall der ablehnung um eine neue arbeitsstelle kümmern. also nun meine erste frage ( auch wenn nicht rechtlich sondern eher bewerbungstechnisch angehaucht): denkt ihr das jetzt ( 5 monate vor ablauf der vertrags) schon ein guter zeitpunkt ist um mit dme chef um eine verlängerung zu verhandeln ?

und nun gleich meine zweite frage: ist eine erneute verlängerung mit sachgrund befristet überhaupt zulässig ?

ich habe mich über alle punkte informiert: die einzigen zwei punkte die in frage kommen könnten umihn wieder zu befristen wären: vertretung für eine andere person aber das wäre sehr grob an den haaren herbeigezogen weil: wir sind ein betrieb welcher viele "Filialen" unterhält. in jeder filiale arbeiten circa 20 personen festangestellt. es gibt keine kurzfristigen ausfälle. 2 pesonen mussten letztes jahr wegen burn out den betrieb verlassen und werden auch kein bein mehr in den betrieb setzen. und sonst gibt es keine vertretungsgründe bei uns ( schwangerschaft oder ähnliches). zumal es bei uns im betrieb zwei qualifikationsstufen gibt ( stufe 1 ist höher qualifiziert, stufe 2 niedriger). ich habe eine ausbildugn zur stufe 1 qualifikation bin aber nur als stufe 2 qualifikation angestellt. die zwei arbeiter mit burn out hatten beide qualifikation 1 und waren auch mit qualifikation 1 angestellt. und von dem qualifikations 2 leuten gibt es keine ausfälle die letzten jahre ganu im gegenteil wir suchen händeringend fast täglich leute mit qualifikation 2 aus anderen fillialen die bei uns dann stunden leisten.

was ich nicht verstehe ist der befristungsgrund punkt: "wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird und die haushaltrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind und er entsprechend beschäftigt wird"

abschließend zitiere ich aus meinem arbeitsvertrag den passus mit der befristung:
" frau XXXX wird gemäß § 14 teilzeit und befristungsgesetz als [ berufsbezeichnung] mit sachgrund befristet eingestellt."
muss dass nicht genauer definiert werden wegen welchem sachgrund ?

der sinnvollste weg scheint doch zu sein zuerst zum arbeitgeber zu gehen und erstmal um eine verlängerung des vertrages zu "bitten" und danach prüfen zu lassen ob überhaupt noch ein sachgrund begründet ist, oder ? seht ihr das ähnlich? alle andern gründe wie erprobung usw sind totaler quatsch ich arbeite seit 2007 in diesem betrieb von 2007 bis 2010 auf 400 euro basis. danach mit diesem befristeten arbeitsvertrag.
danke für eure antworten. gruß anne

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edit:
hab jetzt noch ein bisschen rumgegoogelt. also ein grund muss ja nicht im vertrag drinstehen. also versucht der arbeitgeber bei einer entfristungsklage wohl alle punkte zu widerlegen.
ich bin wie gesagt schon etliche jährchen in dem betrieb. die zwei burn outs standen zu meinem arbeitsbeginn noch mit auf dem dienstplan ( monat für monat ) und seit 4-5monaten fehlen diese zwei personen. generell dürfte ich wie oben schon erklärt aber gar nicht als ersatz eingestellt worden sein weil ich als qualifikation 2 eingruppiert wurde. sonst herrscht starker arbeitermangel ich könnte mit meiner teilzeitstelle ohne problememonat für monat mein stundenkonto füllen wenn ich jeden anruf des filialleiters annehmen würde udn zur ( zusätzliche) arbeit erscheinen würde. alle anderen angestellten haben auch massiv plusstunden durch zusatzdienste aufgebaut sodass wir momentan wieder in eine leichte "überstundenabbaukrise" geraten und keiner weiß wie die schichten besetzt werden sollen.
meint ihr ein gang zu einem anwalt wäre, nachdem mir mein arbeitgeber einen erneuten sachgrundvertrag gegeben hat, sinnvoll?

-- Editiert am 26.06.2011 08:34

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7 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

1. mit sachgrund befristete verträge kannst du u.u. bis zu deiner verrentung bekommen. - einer der gründe, weswegen der tvöd auch hier grenzen einzuziehen versucht. (was dir nichts hilft) -
2. ein sachgrund kann auch sein, dass die stelle an drittmittel gekoppelt ist, z.b. zuschüsse auf zeit.
3. wann der günstigste zeitpunkt ist, mit deinem chef über festanstellung zu reden? fingerspitzensache - von außen nicht abzuschätzen.
4. einen anwalt im hintergrund zu rate zu ziehen, kann nicht schaden, vor allem dann nicht, wenn du arbeitsrechtsschutz hast. aber zuvor würde ich mit dem br sprechen. der sollte lage und befindlichkeit einschätzen können.
5. eine befristung solltest du dann überprüfen lassen, wenn dein AG davon gebrauch machen will. auf keinen fall solltest du alarm schreien, wenn der oder ein neuer vertrag gegebenenfalls eine fragwürdige befristung enthält.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Annewillst

Der Sachgrund an sich ist Ihnen aber nicht bekannt?

quote:
hab jetzt noch ein bisschen rumgegoogelt. also ein grund muss ja nicht im vertrag drinstehen.


So ist die derzeitige Rechtslage, die ich für unzureichend halte.

Um welche Branche geht es, öffentlicher Dienst, Verwaltung oder ähnliches?





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#3
 Von 
Annewillst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht um eine (gemeinnützige) dienstleistungsgesellschaft mit gmbh form.
dort wird der tarifvertrag von TVÖD sowie BAT zugrunde gelegt.

ein vertrag mit befristung wertlos ist bei gesprächen mit der bank.


ich werde jetzt erstmal um ein gespräch bitten und sehen welcher vertrag am ende rausspringt.
ich kann doch davon ausgehen das es weder unverschämt noch unangebracht ist ( höfflich ) um die möglichkeit einer unbefristung zu sprechen, oder ?


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-- Editiert am 26.06.2011 13:52



-- Editiert am 26.06.2011 13:55

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#4
 Von 
Annewillst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

etwas offtopic ohne zu sehr abschweifen zu wollen:
noch habe ich keine rechtsschutzversicherung. diese werde bzw wollte ich gleich dieses wochenende abschließen.
habe mich nun ausgiebig informiert und habe nun als einen der punkte an der die die versicherung ausmache den punkt das keine wartezeit im vertrag verankert ist.
was bedeutet der satz "Eine vereinbarte
Wartezeit bleibt unberührt." in den AGBS des versicherers ? oder anders gefragt. kennt ihr zwei drei versicherungen die keine sperrfrist haben / und / oder sogar extra damit werben ?

bzw besteht überhaupt für den fall das ich meine unterlagen einem anwalt zur prüfung gebe absicherung? was braucht der anwalt in dem fall zur prüfung außer dem arbeitsvertrag noch ? er kann ja schlecht in den betrieb reinschauen. eine gute arbeitskollegin meiner filiale ist im betriebsrat kann diese dem anwalt ( natürlich ohne nennung ihres namens) informationen geben die für ihn relvant sein können ?

ich bin fest (!) davon überzeugt das diese befristung nicht rechtens ist weil es sich bei unserem dienstleistungunternehmen um eine "branche" handelt deren kunden NIE ausgehen und schon heute fallen massiv schichten aus weil der arbeitgeber keine neuen leute ( fest) einstellt sondern versucht alles mit 400 euro kräften und gleitzonenverträgen abzudecken. vor meinem kontrakt mit dem jetzogen befristeten vertrag und dem 400 euro job war übrigen auch eine kurze zeit mit der anstellung auf gleitzone. dieser vertrag wurde dann im gegenseitigen einverständiss aufgehoben und in den unbefristeten kontrakt umgeändert.


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-- Editiert am 26.06.2011 14:18

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt, dass es auch nur eine RV ohne die übliche Wartezeit von 3 Monaten gibt. Einige RV sind auch extrem spitzfindig und lehnen gern die Kostenübernahme ab, wenn der Grund des Rechtsstreits bereits vor dem Abschluss der Versicherung vorlag - das könnte einem bei befristeten AV durchaus passieren.

Weniger Probleme dürften sich da bei einer RV über die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ergeben.

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#6
 Von 
Annewillst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

sie denken also ich sollte besser mitglied in einer gewerkschaft werden. kann ich diese dann gleich um rat fragen ? ist das ganze anonym ?

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Rat gibts bei den Gewerkschaften sofort. Konkrete Rechtsbeihilfe aber auch erst nach der Wartezeit.
Inwiefern soll das anonym sein?

quote:
sie denken also ich sollte besser mitglied in einer gewerkschaft werden.


Gewerkschaftsmitglied sollte man auch aus anderen Gründen werden, wenn man sich damit indentifizieren kann.
Fragen Sie doch ein x-beliebige RV, wie das mit der Kostenübernahme bei einer Entfristungsklage aussieht, wenn der befristete AV bereits im Januar abgeschlossen wurde. Ich sehe hier zumindest eine Gefahr, dass dies abgelehnt wird.

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