Hallo zusammen,
wir haben hier folgende Situation:
Sie, 29 Jahre, hat im 09. Oktober 2004 einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben.
Textlaut im Vertrag:"Sie werden mit Wirkung vom 01. Dezember 2004, spätestens jedoch zum 15. Dezember 2004 als Mitarbeiterin im Bereich Steuerwesen in unserem Unternehmen eingestellt"
.....
"Der Vertrag ist gültig ab 01.12.2004, spätestens jedoch ab 15.12.2004 und befristet bis 31.05.2005 bzw. 30.06.2005"
Vergangenen Montag hat nun meine Freundin erfahren das sie schon im 4./Anfang 5. Monat schwanger ist.
Geburtstermin ist vorläufig auf Mitte Juli gesetzt.
Wie sollte man sich nun verhalten ?
Sie will sich natürlich keinen weiteren Vertrag "erschleichen" oder so, wir wollte nur wissen, wie nun vorzugehen ist um keine Fristen verstreichen zu lassen oder so.
Welche Regelungen greifen nun ?
Der Vertrag läuft wahrscheinlich zum 31.05. schon aus, da sie zum Ab diesem Zeitpunkt müßte sie sich dann wohl Arbeitslos melden !?
Für ihre Antworten möchten wir uns jetzt schon bedanken .
Gruß
Justin
Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
hallo justin,
hatte eine ähnliche situation.
habe am 14.06.04 mein befristetes arbeitsverhältnis bis 28.02.05 begonnen und wurde im juli 04 schwanger.
mein mutterschutz begann am 24.02.05 und mein vertrag wurde nicht verlängert, so dass ich ab heute arbeitslos bin.
habe im dez. 04 beim arbeitsamt vorgesprochen und dort sagten sie zu mir, dass ich mich wieder melden soll, wenn ich eine betreuung für mein kind habe.
ich bin jetzt ab heute arbeitslos gemeldet, bekomme aber keinerlei leistungen. soll mich halt wie gesagt melden, wenn ich eine betreuung habe. wenn das der fall ist und ich keine arbeit haben sollte, muss ich angeben, ob ich eine ganztags- oder halbtagsbetreuung habe. bei ganztags bekäme ich mein arbeitslosengeld in voller höhe und bei halbtags nur die hälfte.
ich hoffe ich konnte damit helfen.
gruß leonie
sie sollte sich schon jetzt umgehend beim arbeitsamt melden und mitteilen, dass der befristete vertrag zum 31.5. ausläuft (3-monatsregel, bei befristeten verträgen ist schon eher dem arbeitsamt mitzuteilen, wann dieser ausläuft)
es jedoch sein könnte, dass sie noch einen monat länger beschäftigt wird (doch auf grund des geburtstermines wohl eher nicht).
auch eine mitteilung dem arbeitsamt gegenüber wegen der schwangerschaft ist notwendig.
grüße
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