Folgender hypothetischer Fall:
Arbeitsvertrag von 1 Monat bei großer Aktiengesellschaft. Verlängerung wurde schon bei Einstellung als reine Formsache in Aussicht gestellt, daher natürlich auch keine Meldung bei der Arge. Einarbeitungszeit von 2 Wochen, in der 4. Woche Arbeitsunfall mit Arbeitsunfähigkeit, da keine Entgeltfortzahlung muss die BG mit Verletztengeld einspringen. Neuer befristeter Arbeitsvertrag wird nun natürlich mit angeblicher Schlechtleistung, von der bisher keine Rede war, verweigert. Irgendwelche Chancen hier zu klagen? Ist z.B. bei einem auf 1 Monat befristeten Arbeitsvertrag, der alleine aus 2 Wochen Einarbeitungszeit besteht, von Anfang an darauf zu vertrauen einen weiteren Vertrag zu erhalten?
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Befristeter Arbeitsvertrag von 1 Monat - Unfall
5. September 2012
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Frage vom 5. September 2012 | 17:10
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 45x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag von 1 Monat - Unfall
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. September 2012 | 18:01
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 12x hilfreich)
Da brauchst Du nicht zum Anwalt gehen. Befristet ist befristet .Die Befristung kann auch ohne Grund nicht verlängert werden.
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#2
Antwort vom 5. September 2012 | 18:29
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 45x hilfreich)
Grundsätzlich denke ich das auch, vielleicht gibt es hier ja Urteile oder ähnliches, wo das anders gesehen wird, Rechtsschutz wäre vorhanden. Prozessieren ohne geringste Aussicht auf Erfolg muss natürlich nicht sein.
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#3
Antwort vom 5. September 2012 | 18:54
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Verlängerung wurde schon bei Einstellung als reine Formsache in Aussicht gestellt, daher natürlich auch keine Meldung bei der Arge.
Da muss man doch selber gleich stutzig werden. "Reine Formsachen" gibt es in der Realität nicht. Das der AG sich dabei was gedacht hat, merken Sie jetzt.
quote:
Irgendwelche Chancen hier zu klagen?
Ich sehe da ebenso Null Chancen.
#4
Antwort vom 6. September 2012 | 01:10
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 59x hilfreich)
gilt ein Tarifvertrag ?
manchmal gibt es da Bestimmungen zu Mindestbefristungsdauern,
so daß es vielleicht nicht zulässig gewesen wäre, nur für 1 Monat zu befristen
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#5
Antwort vom 6. September 2012 | 18:18
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 45x hilfreich)
Im Tarifvertrag ist nix..also damit abfinden und fertig. Danke an alle
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