hallo zusammen,
brauche hilfe!!! ich habe einen befrist. arbeitsvertrag und möchte wissen, wann mir der arbeitgeber sagen soll/muss, ob der verlängert wird? gibts dazu eine regelung, ein gesetz?
vielen dank.
Befristeter Arbeitsvertrag - wann muss mir arbeitgeber sagen, ob der verlängert wird?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet zum vereinbarten Termin ohne das es einer Kündigung bedarf.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet diesen zu verlängern. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Möglichkeit besteht, die Tätigkeit über diesen vereinbarten Zeitraum auszuführen, reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Dein Vertrag endet einfach, der AG muß nicht zusätzlich informieren (wenn nicht etwas anderes nachweislich vereinbart wurde)
Nicht vergessen: 3 Monate vor Ende der Befristung beim Arbeitsamt melden.
Wegen der Möglichkeit eines unbefristeten Vertrages oder einer Verlängerung solltest du selbst auf deinen AG zugehen.
Teilzeit- und Befristungsgesetz:
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
(4) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
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Das sehe ich auch so. Der Arbeitgeber muss gar nicht tätig werden. Der Arbeitsvertrag endet dann einfach zum vereinbarten Termin.
Solltest Du Dich nicht mindestens 3 Monate vor dem Ende des befristeten Vertrages arbeitslos gemeldet haben, musst Du mit einer Kürzung des ALG wegen verspäteter Arbeitslosenmeldung rechnen.
quote:
musst Du mit einer Kürzung des ALG wegen verspäteter Arbeitslosenmeldung rechnen.
Seit neuestem nicht mehr mit Kürzung des alg, sondern mit 1 Woche Sperrfrist.
MfG
Vielen Dank für die Hilfe
MfG
aphro
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