Befristeter Arbeitsvertrag - wann muss mir arbeitgeber sagen, ob der verlängert wird?

31. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Aphro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag - wann muss mir arbeitgeber sagen, ob der verlängert wird?

hallo zusammen,

brauche hilfe!!! ich habe einen befrist. arbeitsvertrag und möchte wissen, wann mir der arbeitgeber sagen soll/muss, ob der verlängert wird? gibts dazu eine regelung, ein gesetz?

vielen dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet zum vereinbarten Termin ohne das es einer Kündigung bedarf.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet diesen zu verlängern. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Möglichkeit besteht, die Tätigkeit über diesen vereinbarten Zeitraum auszuführen, reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Dein Vertrag endet einfach, der AG muß nicht zusätzlich informieren (wenn nicht etwas anderes nachweislich vereinbart wurde)
Nicht vergessen: 3 Monate vor Ende der Befristung beim Arbeitsamt melden.
Wegen der Möglichkeit eines unbefristeten Vertrages oder einer Verlängerung solltest du selbst auf deinen AG zugehen.

Teilzeit- und Befristungsgesetz:
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

(4) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Der Arbeitgeber muss gar nicht tätig werden. Der Arbeitsvertrag endet dann einfach zum vereinbarten Termin.

Solltest Du Dich nicht mindestens 3 Monate vor dem Ende des befristeten Vertrages arbeitslos gemeldet haben, musst Du mit einer Kürzung des ALG wegen verspäteter Arbeitslosenmeldung rechnen.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
musst Du mit einer Kürzung des ALG wegen verspäteter Arbeitslosenmeldung rechnen.


Seit neuestem nicht mehr mit Kürzung des alg, sondern mit 1 Woche Sperrfrist.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aphro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe :)

MfG

aphro

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