Befristeter Minijob und befürchtete Abmahnung

31. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tobby123
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 4x hilfreich)
Befristeter Minijob und befürchtete Abmahnung

Guten Abend,

ich habe seit über 1 1/2 Jahren einen befristeten Minijob und bin schwerbehindert.Aktuell leider ich sehr unter den Reibungen im Team und fühle mich außen vor, es gibt aktuell sehr viele Konflikte und ich fühle mich damit überfordert.Hauptsächlich beziehe ich eine Erwerbsminderungsrente.
Der Vertrag läuft Ende März 2020 aus.Ich habe den Vorgesetzten um ein Gespräch gebeten da mich eine ehrenamtliche Mitarbeiterin mobbt und ich vermute dass sie meinen Job haben möchte.Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich befürchte da ich heute gefehlt habe eine Abmahnung erhalten werde.Ich habe bisher 10 Std. / Woche gearbeitet statt wie im Vertrag vereinbart 5 Std., damit ich das Arbeitspensum schaffe.In der vorgegebenen Stundenzahl lt. Arbeitsvertrag schafft man die Arbeit nicht.
Erfolgt bei einem Minijob eine Abmahnung schriftlich? Ich vermute auch dass man sich von mir trennen wird da ich ja nicht zurecht komme mit den Konflikten im Team.Für meine Krankheit ist es nicht förderlich allerdings muß ich auf jd. Fall arbeiten um so gerade über die Runde zu kommen, durch mein Handicap kann ich nicht mehr jeden Minijob machen.Ich gehe davon aus dass der Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag auslaufen läßt.Ich habe ein schlechtes Bauchgefühl.Ich bin sehr besorgt dass ich mit 53 Jahren nichts Neues mehr finden werde.
Danke für eure Antworten und Ideen.
Viele Grüße von Tobby

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
Erfolgt bei einem Minijob eine Abmahnung schriftlich?

Abmahnungen können schriftlich oder mündlich erfolgen wie bei jedem Job.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
Ich befürchte da ich heute gefehlt habe eine Abmahnung erhalten werde.I


Wirksam kann eine Abmahung wegen Fehlens aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, die rechtzeitig angezeigt und gegebenenfalls nachgewiesen wurde, weder mündlich noch schriftlich erfolgen.

Ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten über die Gesamtsituation erachte auch ich als sehr sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6488x hilfreich)

Du bist also (heute) nicht zur Arbeit erschienen. Wenn du unentschuldigt und grundlos gefehlt hast (was ich nach deinen Ausführungen vermute), wäre eine Abmahnung natürlich gerechtfertigt. Allerdings musst du eine Abmahnung auch nicht großartig fürchten: Du hast es in der Hand, dass sowas nicht wieder vorkommt. Und bedrohlich wird eine Abmahnung erst bei Wiederholung solchen Fehlverhaltens.
Weiter scheint mir die Wahrscheinlichkeit gering, dass dein AG eine Kündigung ins Auge fasst, wenn dein Vertrag ohnehin im März des kommenden Jahres ausläuft.
Allerdings sammelst du klar Minuspunkte, wenn du solche Sachen machst.

Wenn du von einer Ehrenamtlichen 'gemobbt' wirst, wie du schreibst, wäre zu klären, was du als Mobbing wahrnimmst und empfindest. Dazu unentbehrlich: ein Mobbingtagebuch, in dem du genau alle Handlungen und Vorkommnisse beschreibst. Und offenbar gibt es noch mehr Reibungspunkte zwischen dir und dem ganzen Team.

Und: Eine Abmahnung MUSS nicht schriftlich erfolgen - aber schriftlich ist sinnvoll, allein schon wegen der Dokumentation.




-- Editiert von blaubär+ am 31.10.2019 21:23

-- Editiert von blaubär+ am 31.10.2019 21:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tobby123
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für eure Antworten.Ich hatte dem Arbeitgeber heute auf jd. Fall Bescheid gegeben dass ich wg. Krankheit heute nicht arbeiten kann.
Ja ich weiß es hinterläßt einen schlechten Eindruck wenn man wg. Krankheit fehlt.Ich betrachte es als Mobbing wenn mich eine Ehrenämtlerin vor dem Vorgesetzten herunterputzt und sich im Ton vergreift.Ich gehe auch davon aus dass der Arbeitsvertrag Ende März einfach ausläuft und auch nicht verlängert wird.Ich werde auf keinen Fall mehr privaten Kontakt mit der Ehrenämtlerin pflegen da ich sie nicht einschätzen kann.Neulich hatte mich eine junge Praktikantin in der Beratung rund gemacht.Ich bin wahrscheinlich unbequem für den Arbeitgeber und vermute dass er mich loswerden möchte.
Zusammengefaßt werde ich mich jetzt schon wegbewerben müssen.

Viele Grüße von Tobby

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tobby123
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 4x hilfreich)

Ihr Lieben,

der Vorgesetzte wird mit mir kein weiteres Gespräch führen, er hüllt sich in Schweigen.Ich denke das war es mit dem Minijob.Ich hatte soviel Energie und Zeit darein investiert, war immer pünktlich und zuverlässig.Ich bin sehr traurig und es ist sehr schade.

Viele Grüße, Tobby

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
Ja ich weiß es hinterläßt einen schlechten Eindruck wenn man wg. Krankheit fehlt.

Dem widerspreche ich! Wenn man krank ist und deshalb fehlt, dann ist ja wohl ganz normal. Schließlich sollen Kranke nicht arbeiten und auch keine Kollegen anstecken.

Ganz ehrlich, auf zu neuen Ufern! In der heutigen Zeit findet man auch Ü50 einen Job. Viel Erfolg!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
es hinterläßt einen schlechten Eindruck wenn man wg. Krankheit fehlt.

Wenn der Arbeitgeber diese Einstellung hat, ist es der falsche Arbeitgeber ...



Zitat (von Tobby123):
Zusammengefaßt werde ich mich jetzt schon wegbewerben müssen.

Aus ungekündigter Stellung heruas ist das immer am besten.
Man sollte sich auch schon mal beim Amt als arbeitssuchend melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Zitat:
Ja ich weiß es hinterläßt einen schlechten Eindruck wenn man wg. Krankheit fehlt.

Dem widerspreche ich! Wenn man krank ist und deshalb fehlt, dann ist ja wohl ganz normal. Schließlich sollen Kranke nicht arbeiten und auch keine Kollegen anstecken.

Ganz ehrlich, auf zu neuen Ufern! In der heutigen Zeit findet man auch Ü50 einen Job. Viel Erfolg!

Schöner kann man es nicht sagen.

Sie können sich anscheinend auch nicht so richtig abgrenzen bzw Grenzen setzen. Das ist manchmal ganz einfach: wenn sich jemand im Ton vergreift, umgehend aus der Situation körperlich rausgehen mit den Worten "Einen solchen Ton lasse ich mir nicht bieten, Sie können das Gespräch gerne mit mir weiterführen, wenn Sie sich beruhigt haben". Sie müssen sich sicherlich nicht abkanzeln lassen wie ein Schuljunge (so hört es sich jedenfalls an).

"Vor dem ganzen Team" rundgemacht", wie läuft sowas ab? Ist die Kritik an sich berechtigt und es hapert an den Umgangsformen? Es wäre schön, wenn Sie da etwas mehr ins Detail gingen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tobby123
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die _Antworten.Da ich eine volle und dauerhafte Erwerbsminderungsrente beziehe, muß ich mich nicht beim Jobcenter arbeitssuchend melden.Der Umgangston in unserer Einrichtung läßt mehr als zu wünschen übrig und es wird oft sehr laut, es kann einem auch passieren dass man angeschrien wird.Das Blöde ist dass wir uns alle duzen.Es hapert sehr an den Umgangsformen.Eine ehrenamtliche Dame hatte mich diese Woche vor meinem Vorgesetzten runtergeputzt, mir ging es an dem Tag gesundheitlich mies (ich habe eine leidige Blasenerkrankung mit chronischen Schmerzen) dass ich ihr kein Paroli bieten konnte und war dann abends auch nicht mehr fähig zu einer Fortbildung zu gehen.Mein Vorgesetzter hat ja bereits mitbekommen dass ich schon früher mehrfach angeschrien wurde und er sieht untätig zu.Den Minijob finde ich inhaltlich prima und er ist passgenau für mich mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen.Das Mobbing dauert so ca. 6 Monate, eine Berufsanfängerin ist mich mehrfach laut angegangen.Ich gebe euch recht dass ich Abgrenzungsprobleme habe, das liegt daran dass ich oft auch sehr kraftlos bin und mich nicht immer verteidigen kann.Kündigen werde ich nicht sondern mich höchstens bis zum Ende des Arbeitsvertrags im März 2020 krankschreiben lassen.Ich bin sehr niedergeschlagen, früher konnte ich alles mit meiner Psychologin besprechen, die ambulante Psychotherapie ist jedoch vor einigen Monaten zu Ende gegangen.ich mache mir große Sorgen um meine Existenz.
Übrigens es ist sehr nett dass ich hier in diesem Forum auch bereits früher wertvolle Ratschläge erhielt.Danke erstmal für alles.
Viele Grüße, Claudia

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
Da ich eine volle und dauerhafte Erwerbsminderungsrente beziehe, muß ich mich nicht beim Jobcenter arbeitssuchend melden.

Nö, aber es könnte helfen was neues zu finden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tobby123
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 4x hilfreich)

ja stimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
Das Blöde ist dass wir uns alle duzen
Jau. Deshalb mache ich das nicht (mit). Keinesfalls. Vorname und SIE - das ist noch okay, aber ich duze mich grundsätzlich nicht mit Arbeitskollegen oder Nachbarn. "Du Ass*ole" ist viel schneller gesagt als "Sie Assh*le". (Autozensur hat zugeschlagen :grins: )

Zitat (von Tobby123):
Mein Vorgesetzter hat ja bereits mitbekommen dass ich schon früher mehrfach angeschrien wurde und er sieht untätig zu.
Ihr Vorgesetzter ist nicht Ihre Mama. Von einem Erwachsenen erwartet man schon, daß er/sie sowas selbst regelt. Auch mit Blasenschmerzen kann man den Raum verlassen ;) . Es ist ja nicht nur das eine Mal geschehen - aber klar, Entschuldigungen finden sich immer, warum man gerade nicht selbst aktiv werden kann oder konnte. Leider wird man so immer und überall irgendwann zum Opfer. Klingt hart, ist aber traurige Realität, Sie erleben es ja.

Zitat (von Tobby123):
Das Mobbing dauert so ca. 6 Monate, eine Berufsanfängerin ist mich mehrfach laut angegangen.

Auch hier muß ich kurz etwas dazwischen grätschen ... :sad:
Nicht jedes Anschreiben ist auch tatsächlich solches. Jeder hat andere Vorstellungen von "Schreien".. (Durch knapp 25 Jahre Beziehung zu einem extrem cholerischen Menschen ist für. Mich schon "schreien", wenn mein jetziger Partner sich ärgert, wenn die Fernbedienung nicht funktioniert. Andere würden sagen, er ist genervt und "knatscht", ich empfinde es als Schreien.).

Es hängt auch vom allgemeinen Umgangston bei Ihnen in der Firma ab, der scheint ja irgendwie eh etwas... äh... na, Sie wissen wahrscheinlich, was ich meine. In einer Werkstatt herrscht im Normalfall ein anderer Umgangston als in einer Bank.

Aber 6 Monaten und gelegentliches Schreien (ich gehe mal davon aus, daß das nicht täglich oder gar. mehrmals täglich stattfindet), das ist nicht unbedingt Mobbing, jedenfalls hört es sich nicht nach einem 'schweren Fall' an. Für Sie gewiss belastend, aber für objektive Außenstehende eher nicht so sehr wild.

Zitat (von Tobby123):
Kündigen werde ich nicht sondern mich höchstens bis zum Ende des Arbeitsvertrags im März 2020 krankschreiben lassen
Sie müssten sich überlegen bzw sich entscheiden, was Sie denn jetzt gerne hätten.

Auf der einen Seite sagen Sie mehrfach, Sie sehen ihre Existenz bedroht, im nächsten Moment wollen Sie sich bis zum Ende des Arbeitsvertrags krankschreiben lassen. Das ist natürlich so nicht zielführend. Kein Mensch verlängert einen Vertrag mit jemandem, der ständig oder lange krank ist. Ist gemein, aber Realität. :sad: Wollen Sie den Job behalten, dann "Zeng zusamme, Aasch in de Hüh", das heißt soviel wie Zähne zusammen beißen und durch :) . Sich abgrenzen (lernen) und die anderen in ihre Schranken weisen.

Das Gespräch mit dem Chef - ich glaube so weit kann ich schon in die Zukunft sehen - wird vermutlich nicht nach Ihren Vorstellungen verlaufen. Der Chef wird Ihnen garantiert keinen "Schutz" anbieten und dafür sorgen, dass man nach Ihren Vorstellungen mit Ihnen umgeht. Das läuft halt in die Richtung, die ich oben schon dargelegt habe. Das müssen Sie sich selbst erkämpfen.

Wenn Sie sich danach Krankschreibung lassen, wirds auch interessant, wie viele Leute überhaupt in Ihrer Firma arbeiten. Es ist so, dass bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten eine ordentliche Kündigung jederzeit ohne Begründung möglich ist. Dabei hängt es dann auch ein bisschen von der Gestaltung ihres Arbeitsvertrags ab, ob die ordentliche Kündigung während der Befristung überhaupt möglich ist. Je nachdem wie lange und wie oft Sie schon krankgeschrieben waren, greift der Chef möglicherweise auch zu diesem Mittel.

Und wie gesagt, ich fürchte, daß Sie das Grundproblem dann auch in die nächste Firma mitnehmen!

Nutzen Sie die Zeit bis zum März doch als Trainingscourse - zu verlieren haben Sie ja nichts, aber gewinnen können Sie eine Menge! Beginnen Sie mit den Kollegen und verfahren Sie doch mal wie vorgeschlagen. Und hören Sie auf, so viele Überstunden zu machen - sowas wird auch meist nicht gedankt. Bekommen Sie die wenigstens bezahlt?

Viele Grüße!



-- Editiert von fb367463-2 am 02.11.2019 00:55

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@claudia,
schauen Sie mal in Ihren Arbeitsvertrag. Wenn da drinsteht, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist, dann wären Sie mit Frist kündbar. Wenn da nichts drüber drinsteht, wären Sie vor Ablauf des Vertrags nicht kündbar bzw. nur außerordentlich kündbar, und Kranksein wäre hier kein Grund.
wenn es Ihnen im Moment so schlecht geht, haben Sie schon mal überlegt, sich stationär einweisen zu lassen? Einfach, um sich da die Kraft zurückzuholen und etwas für Ihre Gesundheit zu tun? Oder wenigstens eine Reha?
Es gibt einfach Zeiten, in denen alles zuviel ist und man sich nicht mehr wehren kann. Das passiert den meisten Menschen irgendwann mal. Und dann ist es gut, eine Weile aus der Situation rauszugehen. Man kann z.B. mit einem Burnout ganz schlecht kämpfen.

Auch wenn Sie diesen Job vielleicht verlieren, Sie finden etwas besseres. Es mangelt inzwischen in vielen Branchen an Arbeitnehmern.
Und niemand muss sich anschreien lassen. Das ist kein üblicher Umgangston. Tatsächlich muss man da auch nicht spontan sein, einfach eine Reaktion üben: Laut sagen: Ich verbitte mir den Tonfall und dann den Raum verlassen, wäre eine Variante. Wiederholt man die immer wieder, merken auch die andern was. Aber es ist verständlich, dass man sich kaum wehren kann, wenn die Kraft dazu fehlt.
Eine Kündigung wegen schlechter Krankheitsprognose wäre hier eher nicht zu erwarten, das Verfahren ist schon etwas zeitintensiver als 4 Monate.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tobby123
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die sehr hilfreichen Antworten.Die Überstunden bekomme ich nicht bezahlt, im sozialen Bereich gibt es viele Notfälle und außerdem hatte mir meine Arbeit bisher immer Spass gemacht.Ich habe aber beschlossen keine Überstunden mehr zu machen, es wird einem eh nicht gedankt.Ich finde die Idee mit der Reha gut, bei mir ist der Akkku leer, auch wg. der zahlreichen Konflikte.Es sind nicht die Klienten die mich mürbe machen.Der Umgangston ist seit 1/2 Jahr so harsch geworden.Ich bin sehr traurig denn ich hatte sehr um den Job gekämpft.Man hat nicht immer die Kraft zum Kämpfen und um sich zu wehren.Gut dass es dieses Forum gibt.Herzliche Grüße, Tobby

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen