Befristeter->Unbefristeter Vertrag:Gehaltseinstufung nach neuen Tarifen (01.03.2015)

1. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
FrauMustermann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Befristeter->Unbefristeter Vertrag:Gehaltseinstufung nach neuen Tarifen (01.03.2015)

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin Julia, 29 Jahre, und ganz neu hier.

Ich hatte bei uns im Krankenhaus 2 befristete Verträge über jeweils 1 Jahr. Nun bekomme ich in 2 Wochen einen unbefristeten Vertrag ausgehändigt. Auf dieses Gespräch mit der Personalabteilung möchte ich mich gerne ein bisschen vorbereiten und hoffe auf eure Hilfe.
Im Jahr 2013 bin ich tariflich in Vergütungsgruppe 2, Stufe 1 gekommen. In der bin ich bis dato auch noch drin. Jetzt gibt es ja seit dem 01.03.2015 neue Tarife (Anlage 3), die brutto bis zu 400 Euro höher sind, als die Tarife von 2013.

Frage:
Wenn ich nun einen unbefristeten Vertrag unterschreibe, hab ich dann Recht auf das Gehalt der aktuellen Tariftabelle? Oder kann ich auch weiterhin nach dem Gehalt von 2013 bezahlt werden und steige nur in Stufe 2 auf?

Ich freue mich sehr über eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Julia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// Vergütungsgruppe 2, Stufe 1
... klingt nach TVöD
Wenn und da dein AG nach Tarif zahlt, gilt der Tarif und auch die Änderungen, die die Tarifpartner vereinbaren.
Ob deine Eingruppierung korrekt ist, überprüft ggf. der BR.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauMustermann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, das hatte ich vergessen zu schreiben:

Ich bin im Caritas AVR...

Wenn Änderungen in den Tarifen gemacht werden, muss der Arbeitnehmer die dann automatisch übernehmen?

1x Hilfreiche Antwort

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