Hallo,
ich bin schwanger und mein befristeter Arbeitsvertrag (öffentliche Forschungsanstalt) endet 2 Monate vor dem Entbindungstermin. Meine Stelle wird aus einem bestimmten Projekttopf finanziert, im selben Projekt ist noch eine Kollege gleicher Qualifikation beschäftigt.
Nun war es in der Vergangenheit immer so, dass die Verträge aus zusammengesparten Projektgeldern um einige Monate verlängert wurden, bis neue Projekte bewilligt wurden bzw. bis derjenige sich anderweitig umgesehen hatte. Der Kollege wird diese Verlängerung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bekommen und ich nehme an (da es bereits schon einmal so war), dass ich diese Verlängerung ohne Schwangerschaft auch bekommen hätte. Habe ich in der jetzigen Situation ein Recht darauf?
LG
Kalo
Befristeter Vertrag, benachteiligt wg. Schwangerschaft?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Die Frage ist, wie du beweisen willst, dass eine Verlängerung für dich tatsächlich sicher wäre. Das Argument 'weil die es immer so gemacht haben' ist etwas schwach.
Also, angenommen der Vertrag des Kollegen wird verlängert, zeigt das denn nicht, dass noch Mittel vorhanden sind?
Habe zudem das gefunden:
"Auch die bisherige Übung, befristete Arbeitsverträge mit Mitarbeiterinnen auslaufen zu lassen, wenn sie schwanger werden, wird sich nicht fortführen lassen. Im Urteil vom 4.10.01 in der Rechtssache C-438/99
, Melgar, Rdnr. 47 und 47, hat der EuGH entschieden, dass die Nichterneuerung (im deutschen Sprachgebrauch: die Verweigerung der Vertragsverlängerung) eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer schwangeren Arbeitnehmerin unter bestimmten Umständen als Einstellungsverweigerung angesehen werden kann und dann gegen Artikel 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 der Richtlinie verstößt. Denn die Weigerung, eine für die betreffenden Tätigkeit für geeignet gehaltene Arbeitnehmerin einzustellen, weil sie schwanger ist, stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Die Testfragen in solchen Fällen sind also: Besteht in dem Institut eine Übung, die befristeten Verträge zu verlängern, ist die Höchstgrenze für befristete Arbeitsverträge noch nicht erreicht und ist das Projekt noch nicht abgeschlossen, sind die erforderlichen Mittel vorhanden und hat es bisher keine Beanstandungen bezüglich der Arbeitsleistung gegeben. Sind alle Fragen zu bejahen, ist indiziert, dass die Verweigerung einer Vertragsverlängerung allein wegen der Schwangerschaft erfolgt und eine unmittelbare Diskriminierung ist."
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