Befristeter Vertrag, dann Pause, neue Befristung möglich

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
lippi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag, dann Pause, neue Befristung möglich

Hallo, ich könnte im öffentlichen Dienst ein befristetes Arbeitsverhältnis(Elternzeitvertretung) eingehen. Ich habe Angst, dass ich mir mit diesem befristeten Job die Chance auf andere spätere befristete Stellen in der Einrichtung verbaue. Ist diese Angst berechtigt? Oder kann ich später, auch wenn bspsweise 2 Jahre dazwischen liegen, wieder befristet eingestellt werden?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Bei einem AG, bei dem man bereits beschäftigt war, egal ob befristet oder nicht, ist eine kalendermäßige Befristung nicht mehr zulässig. Es spielt auch keine Rolle, wie lange man dort nicht mehr gearbeitet hat.

Eine Befristung mit Sachgrund (z.B. Elternzeitvertretung) ist jedoch nahezu unbegrenzt zulässig.

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#2
 Von 
biker111999
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Befristung darf insgesamt 2 Jahre dauern, wenn also der erste befristete Arbeitsvertrag eine Laufzeit von 12 Monaten hat, ist später (auch nach einigen Jahren) eine weitere Beschäftigung beim selben AG möglich, diese darf jedoch nicht länger als die restlichen 12 Monate dauern. Danach ist bei diesem AG keine weitere befristete Beschäftigung mehr zulässig.
Es könnte sich auch um mehrere befristete Beschäftigungen handeln, jedoch insgesamt maximal 24 Monate.

-- Editiert von biker111999 am 09.07.2007 20:27:08

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
ist später (auch nach einigen Jahren) eine weitere Beschäftigung beim selben AN möglich, diese darf jedoch nicht länger als die restlichen 12 Monate dauern.


Nö biker, das stimmt nicht, was du da schreibst.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Die Antwort von biker111999 stimmt insgesamt nicht.

Eine kalendermäßige Befristung darf man nur einmal pro AG machen, dann max. für 24 Monate und nur bei einem AG, bei dem man vorher noch nicht gearbeitet hat. Zweimal 12 Monate mit Pause dazwischen geht also nicht.

Eine Befristung mit Sachgrund darf man beliebig oft und beliebig lange machen, sofern der oder die Sachgründe das hergeben.

Man kann also z.B. direkt einen auf 3 Jahre befristeten Vertrag wegen Elternzeitvertretung abschließen. Direkt danach oder aber auch nach einer Pause darf man dann eine erneute Elternzeitvertretung machen.

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