Moin und vielen Dank für die schnelle Aufnahme.
Nun zu meiner Frage.Mein befristeter Vertrag endet am 31.12.19. Heute habe ich freudig zur Kenntnis genommen, daß Weihnachtsgeld überwiesen wurde, fast ein Monatsgehalt.Muß ich dieses zurückzahlen?Mein Kenntnisstand ist, daß man bis 31.3. des Folgejahres beschäftigt sein muß.Der Vertrag wurde vom AG nicht verlängert.Ich möchte jetzt natürlich nicht an das Geld rangehen,wenn ich letztlich zurückerstatten muß.Vielen Dank für Eure Hilfe.
Befristeter Vertrag Anspruch auf Weihnachtsgeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
bis 31.3?
Ich glaube sie verwechseln was. Wird nach Tarifvertrag bezahlt? und wenn ja welcher?
/// ... daß man bis 31.3. des Folgejahres
Dann solltest du diesen Kenntnisstand als Erstes verifizieren. Es gibt Sonderzahlungsmodelle, die so angelegt sind - da wird die Betriebstreue belohnt. Wäre bei dir nicht der Fall und du würdest zurückzahlen müssen.
Andere Modelle sehen eine Stichtagsregelung vor, die kann bedingt sein (Wer am Datum in ungekündigter Anstellung ist ...) oder auch nicht ( Wenn - dann).
Also besser das Geld zürücklegen und abwarten - oder du fragst direkt, wenn nicht den AG, dann vielleicht den BR.
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ZitatMein Kenntnisstand ist, :
Kommt ganz darauf an, was dazu in den Vertraglichen Vereinbarungen steht.
Kennt man diese, kann man zielführend diskutieren...
Ok,vielen Dank für die Antworten.Werde dann morgen mal die Vertragsformulierung prüfen und mich dann wieder an Euch wenden.Nochmals lieben Dank für Eure Unterstützung.
Zitat:
...Mein befristeter Vertrag endet am 31.12.19. ...
Endet der Vertrag tatsächlich zum 31.12. oder könnte er evtl. darüber hinaus gehen??
LG
Ally
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