Befristeter Vertrag - Elternzeitvertretung

10. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
David75
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Befristeter Vertrag - Elternzeitvertretung

Guten Abend zusammen,

ich bitte um Ihre Hilfe in folgender Sache:

Ich bin mit einem befristeten Vertrag am 01.12.2005 eingestellt worden. Der Vertrag war daher bis zum 30.11.2006 befristet.

Am 03.03.2006 erhielt ich aufgrund von Mutterschutz/Elternzeitvertretung für Frau XY eine Änderung des Dienstvertrages mit Angabe der Höhergruppierung.
Hierbei steht:Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

Am 27.10.2006 erhielt ich ein Schreiben, indem mir mitgeteilt wird, dass Frau XY bis Mitte 2009 Elternzeit beantragt hat.

Meine Frage lautet:

Was passiert mit mir nach Rückkehr von Frau XY?

Endet nach Rückkehr mein Vertrag oder hat sich mittlerweile der befristete Vertrag ( nicht vom AG gekündigt ) in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt, lt. $15 Absatz 5 TzBfG?

Vielen Dank im Vorhinein für Ihre Antworten.

Einen schönen Abend wünscht

david

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Am 27.10.2006 erhielt ich ein Schreiben, indem mir mitgeteilt wird, dass Frau XY bis Mitte 2009 Elternzeit beantragt hat.


Kein weiterer Vertrag, der unterschrieben werden musste deswegen?
Was stand denn in dem Vertrag vom 03.03.2006 wörtlich genau bezüglich der weiteren Befristung?
------------------
wört/lich Adj. mhd. wortlich, ahd. wortlīcho (Adv.)]: 1. a) dem Originaltext genau entsprechend ...

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lexi968
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

.. und vor allem, wie lautet das Schreiben vom 27.10.2006 genau??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
David75
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo venotis,

das Schreiben vom 03.03.2006 nennt sich "Änderung Ihres Dienstvertrages"!

Im Wortlaut weiter: "mit Wirkung vom 15.06.2007 Höhergruppierung wegen Übernahme Mutterschutz/Elternzeitvertretung der Mitarbeiterin XY.
Danach folgen Daten über die Gruppierung in der Vergütungsklassen.

Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

Grussformel-Einverständinserklärung unerschrieben-Ende

Im Schreiben vom 27.10.2006 steht nur "gem.Änderung Ihres Dienstvertrages zum 03.03.2006 haben Sie die Elternzeitvertretung für die Miarbeiterin XY übernommen.
Wir teilen Ihnen mit, dass Frau XY bis zum 03.05.2009 Elternzeit beantragt hat."

Grussformel-Ende

Es ist kein explizit zweiter Arbeitsvertrag vorgelegt und unterschrieben worden. Wie schon erwähnt liegt mir nur der befristete Vertrag vor, der bis zum 30.11.2006 befristet war.

Hoffe die genauen Wortlaute helfen Ihnen mehr.

Vielen Dank vorab!

David

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
David75
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Schreiben vom 27.10.2006 heisst nur "Dienstvertrag vom 25.11.2005".

Damit ist der erste befristete Vertrag gemeint.

Viele Grüsse,

David

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Mal alle Verträge und Schreiben schnappen und damit zu nem Anwalt (für Arbeitsrecht). Aus der Ferne lässt sich doch nicht sicher klären, inwieweit schon ein unbefristeter Vertrag vorliegen könnte. Außerdem wird keiner die Aussagen von anonymen usern eines Laien-Internet-Forums im Ernstfall für voll nehmen.
------------------
M.E. hätte man zur weiteren Befristung einen (von beiden Parteien unterschriebenen) Vertrag gebraucht. Und somit wäre das Arbeitsverhältnis jetzt schon unbefristet. *imZweifelbin*

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#6
 Von 
lexi968
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

man kann natürlich die Sache auch so auslegen, dass die Befristung so lange geht, wie der konkrete Vertretungsbedarf besteht.

Ein Prozess ist jedenfalls nicht aussichtslos. Für eine Abfindung reicht es allemal.

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