Hallo,
ein AN hat ein auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Dieser läuft Ende November aus. Er soll wohl nicht verlängert werden.
Der AN hat keinen Tag Urlaub genommen und auch weit über 120 Überstunden. Wie soll sie sich jetzt verhalten?
Hat er Anspruch den Urlaub zu nehmen und somit schon Mitte Oktober aus dem Betrieb auszuscheiden?
Hat er ein Wahlrecht, ob er den Urlaub nimmt oder eine ggf. vom Arbeitgeber angebotene Ausgleichszahlung für die ca. 1 1/2 Monate?
Vielen Dank!
Befristeter Vertrag - Urlaub? Überstunden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo ebay-girl, wenn sie den Urlaub nehmen will, dann sollte sie ihn erst mal beantragen. Von allein wird der Arbeitgeber sie vermutlich nicht in Urlaub schicken.
Was die Überstunden betrifft, da sollte man schon wissen, was dazu vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist.
MfG
Hallo,
vielen Dank!
1. Bzgl. der Überstunden wurde vertraglich Freizeitausgleich vereinbart.
2. Was ist wenn die ANin den Urlaub zum Vertragsende komplett nehmen will, um die Firma früher zu verlassen. Kann der AG dies dann überhaupt ablehnen? Eine andere Möglichkeit den Urlaub zu nehmen, gibt es ja dann nicht mehr.
Danke!
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zu 1. dann ist der Freizeitausgleich auch zu gewähren (sollte aber auch beantragt werden, damit der Arbeitgeber weiß wann)
zu 2. Der Urlaub kann aus dringenden betrieblichen Gründen schon abgelehnt werden, dann wäre er allerdings abzugelten (würde sich nur fragen, wie der Arbeitgeber die Ablehnung des Urlaubs begründen will, wenn er bei Gewährung der Überstunden auf den Mitarbeiter verzichten kann.)
MfG
Der Urlaubsanteil aus 2004 (nur Dezember bei Dir?)ist übrigens verfallen, wenn es keine anderweitige Vereinbarung darüber gibt.
Es ist nicht Sache des Arbeitgebers, sich darum zu kümmern, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub rechtzeitig nimmt bzw. beantragt.
Urlaub aus Dezember verfallen??????
Welche Fristen gibt es denn da, um eine Übernahme des Vorjahresurlaubs zu vereinbaren?
sollte das schriftlich geschehen?
Eine Kollege sagte mir, dass die Arbeitsgerichte im Streitfall nach dem "Meistbegünstigungsprinzip" eh häufig zugunsten des AN entscheiden. Stimmt das?
Danke!
P.S.: Betrifft mich im übrigen nicht selber, sondern meine Lieblingsverkäuferin und Prozentebeschafferin! ;-)
Urlaub muss grundsätzlich bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden. Danach verfällt er, wenn man nicht etwas anderes mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Dazu gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen.
Diese Vereinbarung muss zwar nicht schriftlich erfolgen. Aus Gründen der Beweissicherheit wäre das aber schon besser.
Vielen Dank, hh und venotis!
Wer ist denn hinsichtlich der Überstunden beweispflichtig? Der AG oder die ANin?
Eine automatische Zeiterfassung gibt es nicht.
Jedoch hat die ANin trotz Vier-Tage-Woche häufig fünf Tage gearbeitet.
Viele Grüße
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