Befristeter Vertrag Verlängerung (E-Mail Bestätigung rechtskräftig; Schriftform)

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
johannamagda
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Vertrag Verlängerung (E-Mail Bestätigung rechtskräftig; Schriftform)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:

Mein Arbeitsvertrag ist bis 31.03. befristet. Nach einen Gespräch und einer Mail an meine Kollegen hat mein Chef bestätigt, dass ich über den 31.03. aus für ihn arbeiten werden und welche Aufgaben ich übernehmen werde (Mein neuen Aufgaben wären gewesen Social Media für mehrere Restaurants und Veranstaltungsforen zu übernehmen, welche jetzt alle durch den Virus geschlossen sind, vielleicht ist das auch der Grund, weshalb er sich nicht mehr meldet). Ansonsten habe ich nichts schriftlich über die Verlängerung. Ist die Mail rechtskräftig? Gilt sie als Verlängerung? Oder endet jetzt mein Vertrag zum 31.03.?

Aktuell ist mein Chef nicht mehr erreichbar. Ich habe es auf mehreren Kanälen versucht. Er reagiert bzw. ignoriert mich. (Abgesehen davon, dass er mir noch Überstunden und Urlaubstage auszahlen wollte und dies noch nicht gemacht hat.)

Vielen Dank für eure Antworten.

LG
Johanna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6502x hilfreich)

Diese Zusage dürfte in der Tat verbindlich sein (wenn das tatsächlich ein uneingeschränkte Ja ist).
Möglicherweise spielt der Chef auf Zeit in dem Sinn, dass er vielleicht ausnutzen möchte, dass die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrag vor dem letzten Tag schriftlich zu passieren hat.
Allerdings kann er sich durch Abtauchen da wohl eher nicht rausstehlen, indem er das mutwillig unterläuft.

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#2
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich sehe es ähnlich wie blaubär, dass die Zusage verbindlich sein müsste.

Ein Arbeitsvertrag kommt durch Einigung der Parteien über die vertragswesentlichen Bestandteile zustande. Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Dies bedeutet, ein Arbeitsvertrag kann schriftlich, mündlich oder aber konkludent geschlossen werden. Ausgehend davon, dass die Schriftform nicht durch Tarifvertrag oder aber Betriebsvereinbarung vorgeschrieben ist

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
johannamagda
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank euch beiden ! Ihr habt mir sehr geholfen.

Eine schöne Zeit und gesund bleiben ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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