Hallo,
ein kniffliger Fall...
Vorab möchte ich die Sachlage erklären:
Mal angenommen, ich war zwei Jahre bei einem großen Unternehmen als Elternzeitvertretung, mit befristetem Vertrag mit sachlichem Grund angestellt.
Nach Rückkehr der Vorgängerin, für welche ich Vertretung war, musste ich mir einen neuen Job in einem anderen Unternehmen suchen, den ich nach fristgemäßer Kündigung, schon angetreten habe.
In meinem alten Unternehmen bekommen alle Neueinstellungen auf 2 Jahre befristete Verträge (ohne sachlichen Grund).
D.h. Ich konnte nicht unmittelbar im Anschluss an meinen - aus sachlichen Grund- befristeten Vertrag ein sich daran anschließendes neues befristetes Arbeitsverhältnis in anderer Position annehmen.
Erklärung: [...die Befristung ohne sachlichen Grund ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Aus diesem Grund ist es seit dem 1.1.2001 nicht mehr möglich, eine Befristung ohne sachlichen Grund an eine solche, die aus sachlichem Grund erfolgte, anzuschließen.]
Wie ist die Situation, wenn ich ausgeschieden bin und wieder in das alte Unternehmen in einer anderen Position bzw. andere Abteilung zurück möchte? Könnte mich das Unternehmen JETZT befristet (ohne sachlichen Grund) einstellen?
Anderer Ausweg?: Sagen wir mal, mein - aus sachlichen Grund - befristeter Vertrag war mit der Holding (z.B. die "FGHIJ Aktiengesellschaft"), d.h. die Holding war lt. Vertrag mein Arbeitgeber. Nun hat diese Holding noch diverse Tochterunternehmen, z.B. die "ABCD GmbH"! Kann ich bei dem Tochterunternehmen "ABCD GmbH" dann ganz normal mich bewerben und einen auf 2 Jahre befristeten (ohne sachl. Grund) Vertrag annehmen, wenn hier als Arbeitgeber das Tochterunternehmen fungiert ("die ABCD GmbH")
Freue mich auf euer Feedback.
BG
Befristeter Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Könnte mich das Unternehmen JETZT befristet (ohne sachlichen Grund) einstellen?
Nein Macipok, das könnte das Unternehmen nicht, da die Rede ganz allgemein von einem Arbeitsverhältnis in dem entsprechenden § im TzBfG ist. Da wird nicht unterschieden zwischen anderen Positionen oder Abteilungen.
Zur Tochtergesellschaft: Es kommt drauf an, ob das rechtlich ein eigenständiger Arbeitgeber ist. Aber in dem Bereich kenn ich mich leider nicht aus.
MfG
Vielen Dank, venotis, für die schnelle Antwort.
Variante 1 hat sich also schon erledigt.
Variante 2 ist also eher von Interesse!
Erste Anstellung bei Holding mit befristetem Vertrag aus sachlichem Grund. Frage nach Möglichkeit Neueinstellung bei Tochtergesellschaft mit befristetem Vertrag ohne sachlichen Grund:
Laut den Arbeitsverträgen wird als "Arbeitgeber" jeweils entweder die Holding genannt (z.B. wenn man in Abteilungen angestellt ist, die zentrale Angelegenheiten für alle Holding-Gesellschaften regeln, wie Unternehmenskomunikation, Event Management oder Personalabteilung) oder die jeweilige Tochtergesellschaft, bei der man angestellt ist.
Über Feedback freue ich mich sehr.
BG
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Und in welchen von beiden warst du nun angestellt bzw. mit welchen der beiden hattest du einen Vertrag (Holding? Tochter?)?
"Und in welchen von beiden warst du nun angestellt bzw. mit welchen der beiden hattest du einen Vertrag (Holding? Tochter?)?"
Nicht ich, aber eine Freundin: War erst bei Holding (eine AG) und will sich erneut für eine Stelle bewerben. Diese (befristete) Stelle ist aber bei einer Tochterges. (eine GmbH)...
Keine Ahnung.
Ich vermute
mal, dass sie dann nicht mehr bei der Tochter befristet (ohne Sachgrund) angestellt werden kann. Aber ist eben un eine Vermutung und keine sichere Antwort.
Vielleicht investiert sie mal die paar Euro und fragt bei -> http://www.frag-einen-anwalt.de/
MfG
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