Hallo alle,
angenommen Arbeitnehmer A hat einen befristeten Vertrag, ist aber weiter auf der Suche nach einer anderen Arbeitsstelle.
A hat gelesen, dass ein befristeter Vertrag nach Ablauf der Probezeit arbeitgeberseitig nur in Fällen von groben Verstößen kündbar ist.
Was macht A nun, wenn ihm vor Ablauf des befristeten Vertrags eine verheißungsvolle Arbeitsstelle winkt?
Darf er von sich aus genausowenig kündigen wie sein Arbeitgeber oder hat er da mehr Freiheiten?
Oder hat A da irgendetwas falsch verstanden mit der Unkündbarkeit?
Danke für Tipps, Rechtsgrundlagen etc.
Befristeter Vertrag - vorzeitige Kündigung durch Arbeitnehmer?
4. Juli 2016
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2016 | 18:06
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 61x hilfreich)
Befristeter Vertrag - vorzeitige Kündigung durch Arbeitnehmer?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Juli 2016 | 18:09
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
ZitatA hat gelesen, dass ein befristeter Vertrag nach Ablauf der Probezeit arbeitgeberseitig nur in Fällen von groben Verstößen kündbar ist. :
Wo hat A das denn gelesen? Das stimmt so nämlich nicht.
Ein befristeter Vertrag ist grundsätzlich nämlich nur ordentlich kündbar, wenn in dem Vertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung eingeräumt wird. Das gilt auch für die sog. Probezeit und für beide Vertragsparteien.
Wird das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht eingeräumt, dann kann der befristete Vertrag nur fristlos nach § 626 BGB gekündigt werden. Dafür braucht AG wie AN einen wichtigen Grund. Ein neues Arbeitsangebot ist kein wichtiger Grund.
#2
Antwort vom 4. Juli 2016 | 18:24
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 61x hilfreich)
Na dann wird A mal den Tarifvertrag zu Rate ziehen. Muss da dann konkret etwas zur Kündigung bei befristeten Verträgen stehen oder nur die allgemeinen Kündigungsbedingungen? (Wobei die ja eigentlich selbstredend sind).
Danke schonmal Eidechse für deine Antwort!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Juli 2016 | 13:50
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Da die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nur dann besteht, wenn diese auch vereinbart wurde, muss sich aus den Regelungen eine Tarifvertrages schon ergeben, dass die ordentliche Kündigung für befristete Arbeitsverhältnisse möglich sein soll. Die allgemeinen Regelungen zu Kündigungsfristen etc. reichen dafür in einem Tarifvertrag nicht aus.
Und jetzt?
Schon
266.815
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
21 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten