Befristung Arbeitsvertrag mißverständlich?

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 3x hilfreich)
Befristung Arbeitsvertrag mißverständlich?

Schönen guten Tag,

eure Meinung über eine Klausel im Arbeitsvertrag würde mich interessieren:

..."Das Arbeitsverhältnis wird befristet abgeschlossen...Es beginnt am 01.01 und endet am 31.12., ohne das es einer vorherigen Kündigung bedarf... Wird das Vertragsverhältnis dadrüber hinaus fortgesetzt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen..."

Arbeitgeber meint, dass es automatisch ein unbefristeter Vertrag wird zum 1.1 des Folgejahres und es deshalb keines neuen, unbefristeten Verhältnisses bedarf.

Wie seht ihr das( mal unabhängig das er ja bis zum 31.12 sagen kann: Sorry, wird doch nichts)




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19943 Beiträge, 7233x hilfreich)

AG hat Recht: wenn du weiter über den 01/01 hinaus arbeitest und AG dich nicht nachhause schickt, hast du einen unbefristeten AV.
Was aber ist an der Formulierung 'missverständlich'?

-- Editiert von blaubär+ am 05.11.2018 12:08

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#2
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
AG hat Recht: wenn du weiter über den 01/01 hinaus arbeitest und AG dich nicht nachhause schickt, hast du einen unbefristeten AV.
Was aber ist an der Formulierung 'missverständlich'?

-- Editiert von blaubär+ am 05.11.2018 12:08


Naja, sagen wir mal so, wenn etwas befristet ist, dann hat es ein Enddatum. Wieso man dies hier so blöd formuliert, entzieht sich meiner Kenntnis.
Verständlicher wäre ein unbefristeter mit 6 monatiger Probezeit, so befristet man ohne Probezeit und sagt, wenn wir dich nicht am 01.01 nach Hause schicken, darfst bleiben...

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12777 Beiträge, 4606x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Verständlicher wäre ein unbefristeter mit 6 monatiger Probezeit,


Das macht für befristete Arbeitsverträge aber keinen Sinn.

Zitat:
...so befristet man ohne Probezeit und sagt, wenn wir dich nicht am 01.01 nach Hause schicken, darfst bleiben...


Naja, das Ende ist halt klar abzusehen, darauf kann und sollte man sich vorbereiten.
An erster Stelle sollte man da das Gespräch mit dem Arbeitgeber setzen.
Wenn es am 01.01. weiter geht schön, aber damit planen sollte man nicht.
Und ohne Probezeit ist doch toll, oder wäre es besser für Dich gewesen, wenn der AG in den ersten 6 Monaten jederzeit zu Dir kommen kann und dann mitteilt, dass Du in 14 Tagen Deinen Job los bist?



-- Editiert von spatenklopper am 06.11.2018 12:32

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18812 Beiträge, 10170x hilfreich)

Man sollte vielleicht noch anmerken, dass solche Verträge mittlerweile weit verbreitet und absolut keine Seltenheit sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1250x hilfreich)

Ich vermute, der FS befindet sich in der "blöden" Situation, dass der AG ihn behalten will, das aber nicht vertraglich fixiert. Nur zur Absicherung sollte er sich also bei der Agentur arbeitssuchend melden; dort kann man ja durchaus darauf hinweisen, dass der aktuelle Arbeitgeber mündlich signalisiert hat, dass er den befristeten Vertrag voraussichtlich verlängern (und damit entfristen will), man das aber eben noch nicht schriftlich hat.

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