Hilfe,
kann man einen Vertrag der mit dem Sachgrund der Vertretung (6 Monate - Vertretene wieder da) befristet ist ohne Sachgrund um ein weiteres Jahr verlängern, wenn man noch Arbeitsbedarf hat und die Verlängerung noch vor Ablauf der Sachgrundbefristung erfolgt ist?
Also ich meine damit, ist eine Verlängerung bis zur Dauer von 2 Jahren nur bei einer von Anfang an sachgrundlosen Befristung möglich (Gesetzeswortlaut) oder kann innerhalb der 2 Jahre auch ein mit Sachgrund befristeter Vertrag sachgrundlos verlängert werden.
Oder würde bei einer Verlängerung § 14 Abs.2 Satz 2 eingreifen, obwohl das Arbeitsverhältnis nicht neu begründet wurde, da es ja eigentlich innerhalb der ersten Befristung verlängert wurde.
Verzweifelte Grüße von Sarah
DANKE für jede Hilfe
Befristung :???:
31. Januar 2007
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Frage vom 31. Januar 2007 | 14:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristung :???:
#1
Antwort vom 31. Januar 2007 | 14:30
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2338x hilfreich)
Das ginge meines Erachtens nicht in dieser Konstellation bzw. wäre der 'Anschlussvertrag' dann schon unbefristet.
Aber mal die Meinung der anderen abwarten.
MfG
#2
Antwort vom 31. Januar 2007 | 15:10
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3933x hilfreich)
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist wörtlich zu verstehen. Da bereits ein mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis bestand, kann ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis nicht mehr abgeschlossen werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Januar 2007 | 16:55
Von
Status: Lehrling (1436 Beiträge, 562x hilfreich)
Was spricht gegen einen weiteren befristeten Vertrag mit Sachgrund? Scheinbar besteht der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung ja nur vorübergehend.
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