Befristung :???:

31. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sarah.28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristung :???:

Hilfe,

kann man einen Vertrag der mit dem Sachgrund der Vertretung (6 Monate - Vertretene wieder da) befristet ist ohne Sachgrund um ein weiteres Jahr verlängern, wenn man noch Arbeitsbedarf hat und die Verlängerung noch vor Ablauf der Sachgrundbefristung erfolgt ist?

Also ich meine damit, ist eine Verlängerung bis zur Dauer von 2 Jahren nur bei einer von Anfang an sachgrundlosen Befristung möglich (Gesetzeswortlaut) oder kann innerhalb der 2 Jahre auch ein mit Sachgrund befristeter Vertrag sachgrundlos verlängert werden.
Oder würde bei einer Verlängerung § 14 Abs.2 Satz 2 eingreifen, obwohl das Arbeitsverhältnis nicht neu begründet wurde, da es ja eigentlich innerhalb der ersten Befristung verlängert wurde.

Verzweifelte Grüße von Sarah
DANKE für jede Hilfe




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Das ginge meines Erachtens nicht in dieser Konstellation bzw. wäre der 'Anschlussvertrag' dann schon unbefristet.

Aber mal die Meinung der anderen abwarten.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist wörtlich zu verstehen. Da bereits ein mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis bestand, kann ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis nicht mehr abgeschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Was spricht gegen einen weiteren befristeten Vertrag mit Sachgrund? Scheinbar besteht der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung ja nur vorübergehend.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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