Befristung mit Sachgrund, Weiterbeschäftigung

1. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)
Befristung mit Sachgrund, Weiterbeschäftigung

Hallo Arbeitsrechtsexperten,
eine Frage zur Befristung eines Arbeitsvertrags mit Sachgrund und anschl. Weiterbeschäftigung:
Frau A bekommt am 28.08.2011 eine Anstellung im öffentl. Dienst. Der Arbeitsvertrag ist befristet bis zur Gesundung von Kollegin B. Kollegin B lässt ihre AU zum 16.01.2012 auslaufen und erscheint zur Arbeit. Der Bürgermeister der Gemeinde will, dass Frau B und Kolegin C ihren Resturlaub aus 2011 nehmen und beendet das Arbeitsverhältnis nicht (obwohl der im Vertrag festgehaltene Sachgrund entfallen ist). Kolegin D soll im März operiert werden und fällt voraussichtlich mehrere Wochen aus. Am 01.03.2012 legt der BM Frau A einen auf den 16.01. datierten neuen befristeten Vertrag vor, ebenfalls mit Sachgrund (Urlaubsverretung, Krankheitsvertretung Kolegin D).
Meiner Meinung nach sollte Frau A nicht unterschreiben, da ihr Arbeitsverhältnis inzwischen unbefristet ist, wegen der Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Sachgrunds. Desweiteren ist sie mehr als 6 Monate beschäftigt, was ihre Kündigunsfrist nach TVÖD auf 1 Monat zum Monatsende verlängern dürfte. Die Krankheitsvertretung von D wäre inzwischen entfallen, da OP um einige Zeit verschoben, Urlaub von B und C ist abgegolten.
Wie ist die Rechtslage? (evtl. Stelle im Gesetzestext)
Wie sollte sich Frau A am besten verhalten?
Gruß
Andreas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Teilzeit- und Befristungsgesetz
15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
....
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
danke erst einmal für die Gesetzesstelle. Der AG tritt Frau A natürlich auf die Zehen, weil er gern den neuen (eigentl. alten, da auf 16.01.12 datierten) Vertrag unterschrieben haben möchte. Habe ihr erst einmal abgeraten und sie an die Gewerkschaft verwiesen (sie ist dort Mitglied).
Gruß
Andreas

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Frau A hat sich geweigert den neuen Vertrag zu unterschreiben und wartet jetzt auf die Reaktion des AG. Vermutlich wird ihr gekündigt werden (wohl betriebsbedingt), sie ist ja sozusagen über. Welche Möglichkeiten hat sie gegen die evtl. Kündigung vorzugehen. Wie sieht es mit dem KSch bei öffentlichen AG aus? Die Gemeinde hat meines Wissens ca. 6 Beschäftigte, die Arbeitsverträge laufen auf Gemeinde XY, über Amt Z mit deutlich mehr Beschäftigten. Zieht das KSchG oder nicht?
Gruß
Andreas

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Welche Möglichkeiten hat sie gegen die evtl. Kündigung vorzugehen?

... mit einer Kündigungsschutzklage - was denn sonst? Oder hat deine Frage noch einen anderen Hintergrund?
Ob das KschG greift, lässt sich auf Grund deiner Angaben nicht sagen. Aber das wird der Richter sicherlich prüfen.

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