Ich habe eine Frage, wie sieht das aus.
Wenn das Arbeitsverhältnis von Azubis z.B. zum 1.9. beginnt, wie oft üblich, die Berufsschule aber meistens schon 1 - 2 Wochen früher, muss dann der Vertragsbeginn dem Beginn der Berufsschule angepasst werden?
Einerseits denke ich ja, da der Azubi ja dann schon für seinen Ausbildungsbetrieb arbeitet, andererseits gehört die Berufsschule ja zum Vertrag dazu und muss eben früher begonnen werden...
Ich habe überall gegoogelt, nirgends wird darauf eingegangen, manchmal steht, daß der Schulbeginn unabhängig vom Vertragsbeginn ist, aber nur im Zusammenhang mit dem späteren Beginn der Schulpflicht und dass Azubis dann bis dahin in der Firma sein müssen.
Es wäre schön, wenn ich hier fundierte Antworten bekommen könnte, nicht nur Meinungen, die ich bei anderen Themen durchaus gern höre...
Dankeschön!
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Beginn Berufsschule vor Beginn Ausbildungsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ein Vertrag ist immer eine frei aushandelbare Angelegenheit. Die Ausbildungsbetriebe setzen den Vertragsbeginn häufig etwas später an, um eine optimale Ausbildung sicher zu stellen, gerade einen guten Start. Und bis einschließlich August sind eben noch viele Mitarbeiter im Jahresurlaub.
Die zwingende Koppelung gibt es übrigens nicht. Ältere Azubis, womöglich noch mit Vorbildung, sind häufig sogar vom Besuch der Berufsschule befreit. Die BaE Ausbildungen fangen häufig erst am 15. September an, gleichwohl besteht vorher schon (je nach Alter der Azubis) die Berufsschulpflicht.
Also, eine Pflicht zur Anpassung besteht nicht. Warum auch?
wirdwerden
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Hallo,
"Also, eine Pflicht zur Anpassung besteht nicht. Warum auch?"
Es könnte um die Ausbildungsvergütung gehen.
Dem einen oder anderen, der nach Schulende bis zum Ausbildungsbeginn einen Job annimmt könnte das Geld fehlen, wenn er statt Job die Berufsschule besucht.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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Ja, z. B. das... Die Vergütung. Sie stehen schon zur Verfügung und bekommen kein Geld.
Also versichert ist man wohl über die Berufsschule.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass gerade Azubis auch gern wissen wollen, ob sie verpflichtet sind, schon vor dem Vertragsbeginn zur Berufsschule zu gehen.
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Da gibt es dann auch wieder Unterschiede, ob z.B. noch die allgemeine Schulpflicht besteht (Landessache) und wie die Bedingungen für den Besuch der Berufsschule sind.
wirdwerden
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