Hallo zusammen,
ein AN möchte in die zweite Lohngruppe eingestuft werden.
Diese zweite Lohngruppe unterscheidet sich von der ersten nur in Bezug auf den Wortlaut der Merkmale.
In der ersten steht:
"Ausführen von Tätigkeiten"
In der zweiten steht:
"Selbständiges ausführen von Tätigkeiten"
Die beiden Lohngruppen unterscheiden sich also nur durch das "selbständig".
Der AN führt aber sämtliche Tätigkeiten aber schon seit mehreren Jahren selbständig aus.
Wie kann der AN seinem Chef am besten klarmachen, dass dieses "selbständig" vorliegt und deswegen die höhere Lohngruppe gerechtfertigt ist?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
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Begründung Lohnerhöhung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dieses "selbständig" gibt immer wieder Anlass zur Verwirrung. Es bedeutet vor allem nicht, dass niemand einem bei Arbeiten, die einem gesicherten Ablauf folgen, ständig über die Schultern schaut und Anweisungen gibt. "Selbständig" meint vor allem, dass der AN einen Entscheidungs- und Ermessensspielraum hat, den er durch eigenständiges Denken ausfüllt. So ungefähr jedenfalls.
Die Diskrepanz zwischen eigener Wahrnehmung und der Systematik der Planstellenmacher macht es auch so schwer. Ich tippe auf ÖD. Was du tun kannst, wird sein, dass du deine Eingruppierung überprüfen lässt. Du wirst dich wundern, was du über deine Stelle erfahren wirst ...
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Gibt es einen Betriebsrat oder Personalrat? Wenn ja, was sagt der zu der Frage?
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