Behauptungen/Fristen

7. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
telemax
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)
Behauptungen/Fristen

3 mitarbeiter behaupten dem personalleiter gegenüber dass ihr gruppenleiter in der vergangenheit - die vorwürfe gehen z.t mehr als 2 jahre zurück- eine gehaltsabrechung eines anderen mitarbeiters geöffnet hat, dass er seine arbeitszeit nicht richtig im dienstplan eingetragen hat, dss er eine einzelne mitarbeiterin bei dokumentation der arbeitszeit bevorzugt hätte ( minusstunden nicht erfasst hat) usw usw.
sind diese vorwürfe - für die es keine belege oder sonstiges gibt, sondern "nur" die aussagen der mitarbeiter- arbeitsrechtlich noch relevant nach dieser zeit? kann das jetzt noch im nachhinein zu konsequenzen führen?
der gruppenleiter streitet die vorwürfe ab.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... der personalleiter wird hoffentlich so klug sein, nach belegen für die behauptungen zu fragen. wenn es keine gibt, wäre wohl eine ernstliche ermahnung hinsichtlich störung des betriebsfriedens angebracht. und die sache in ablage 13 zu verfrachten.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Stimme mit Blaubär überein.
Darüber hinaus müssten sich die drei Mitarbeiter vorhalten lassen, warum sie die angeblichen Untaten gedeckt haben.
Solches Getratsche kann sehr leicht nach hinten los gehen.

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#3
 Von 
telemax
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

danke, das sehe ich genauso wie ihr. sollte es aber -was ich für undenkbar halte- doch irgendwelche beweismittel geben: wäre seine verfehlungen dann noch arbeitsrechtlich relevant nach so langer zeit?

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#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Rein theoretisch kann es noch arbeitsrechtliche Konsequenzen geben.
Und zwar kann/muss ein AG diese innerhalb von 14 Tagen abmahnen oder ggfs. kündigen.
Ansonsten gilt das als Duldung.

Angesichts der Umstände dürfte eine gerichtliche Überprüfung einer Abmahnung oder gar Kündigung gegen den Gruppenleiter ein erhebliches Prozessrisiko für die Firma bedeuten.
Daher dürfte das so ausgehen wie das Horneberger Schießen.
Wenn innerhalb der 14 Tage nix passiert, ist es alleine schon aus formalen Mängeln nicht mehr haltbar.

Wie Blaubär schon schrieb müssten schon Beweise und ein Rüffel für die Tratschtanten her.
Sehen wir es so:
Grundloses Beschuldigen durch Kollegen ist definitiv eine Mobbinghandlung, die die Firmenleitung umgehend zu unterbinden hat.
Darauf hat der Gruppenleiter einen rechtlichen Anspruch.
Eine mündliche Abmahnung an die Kollegen ist das mindeste.
Demnach wäre eine Beschwerde bei der Firmenleitung sogar womöglich angeraten.

Wird ja wohl auch irgdendeinen Grund geben warum die Leute jetzt den Betriebsfrieden mit stören, was sie eigentlich hätten melden müssen. Dadurch sind sie nicht gerade glaubwürdig.

Allerdings ist es auch nicht unüblich in Firmen mit solchen Methoden einzelne Mitarbeiter unter Druck zu setzen. Vielleicht sind die Beschwerden ja von der Firmenleitung erfunden worden.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... noch zu der relevanz: maßgeblich ist nicht (so sehr), wie lange eine vertragswidrige handlung oder tat zurückliegt, sondern wann die firmenleitung kenntnis davon erlangt. dann - siehe maestro - hat sie 14 tage zeit für die abmahnung, oder was sonst geboten erscheint. aber ein lange zurück liegendes fehlverhalten wirft natürlich die frage auf, ob die vorwürfe - wenn sie denn erweislich wären - jetzt und heute noch für die firma bedeutend sind, so dass sie handeln muss. und ganz sicher gibt es eine zeitliche grenze - *olle kamellen aus der steinzeit* werden sicher keine bedeutung mehr erlangen.

aber noch einmal anders: wenn man jemandem an den kragen will, kannst du sicher sein, dass alles und jedes hergezerrt werden wird .....

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#6
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Wie kommt ihr auf 14 Tage?
Zeitnah zur Kenntnis muß das ganze liegen - das kann je nach dem wie lange die Prüfung dauert ob die Vorwürfe überhaupt stimmen auch wesentlich länger dauern.
Ob die Abmahnung noch gerechtfertigt ist überprüft dann das Arbeitsgericht sofern man Klage erhebt.

Kleine Hexe

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ich hätte auch gerne mal eine Basis für das mit den 14 Tagen. 'zeitnah' (ab Kenntnis): ja, aber von 14-tägiger Frist weiß ich auch nichts.

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@ venotis, kleine hexe
... ihr habt recht. schätze, die *14 tage* sind sozusagen eingeschleppt von den fristen für eine fristlose kündigung ...

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#9
 Von 
telemax
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

danke für eure beiträge. also kann es doch noch so kommen, dass diejenigen die einfach mal mit etwas dreck werfen - in der hoffnung das etwas kleben bleibt- am ende ihr ziel erreichen! habe keine vorstellung wie dann ein arbeitsrichter gestrickt ist und diese dinge wertet. ist doch fast ein glücksspiel oder?

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#10
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wundere mich auch gerade.
Habe gesucht, bin mir ziemlich sicher gewesen von den 14 Tagen als zeitnaher Abgabepunkt gleich an mehreren Stellen gelesen zu haben.

Es handelt sich wohl eher um eine Empfehlung damit die Firma im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht glaubwürdig bleibt.

Sollten in diesem Falle umfangreiche Ermittlungen anlaufen dürfte sicherlich etwas mehr Zeit angemessen sein.
Aber die Vorwürfe müssen dann auch gerichtsfest bewiesen werden können.
Nur Hörensagen reicht nicht.

http://www.geldmachtspass.de/gesetze-und-recht/arbeitsrecht-abmahnung.htm

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#11
 Von 
telemax
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

habe gerade etwas gefunden. die 14tage-frist kommt aus §626 bgb abs. 2

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
habe gerade etwas gefunden. die 14tage-frist kommt aus §626 bgb abs. 2


Der betrifft aber fristlose Kündigungen und hat mit Abmahnungen nichts zu tun.

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