Bei 400 €-Job fristlos gekündigt,Lohn fehlt

22. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Bei 400 €-Job fristlos gekündigt,Lohn fehlt

Hallo,

es geht um meinen Freund. Er hat seit einem Jahr bei einem Reinigungsunternehmen auf 400Euro-Basis gearbeitet.

(Seit einem halben Jahr hat er außerdem noch einen Job auf Steuerkarte bei einem anderen Reinigungsunternehmen. Dort ist man sehr zufrieden mit ihm.)

Am 8.12. erhielt er plötzlich und ohne Vorwarnung von seiner Chefin (Niederlassungsleiterin) eine schriftliche Kündigung in die Hand gedrückt. Zum 8.12. Als Grund gab sie an, dass er während der Arbeit seinen MP3-Player gehört hat (das hatte sie ihm vorher ausdrücklich erlaubt), auf dem Handy angerufen wurde und angeblich nicht gründlich genug geputzt hat. Nach einem Jahr, plötzlich. Obwohl vorher nie etwas war, außer dass sich mal ein Mann vor ein paar Wochen über eine Kleinigkeit beschwert hat (er hatte wohl die Stühle zum Wischen hochgestellt und dabei auf Papier gestellt).

Ich persönlich habe mir den letzten Arbeitsvertrag angeschaut. Er war befristet, aber noch bis Ende diesen Jahres. Wie auch immer, mein Freund möchte nach dieser Abfuhr dort sowieso nicht mehr arbeiten. Verständlich. Dafür kann er jetzt mehr Stunden in dem anderen Reinigungsunternehmen arbeiten und sich einen anderen 400Euro-Job suchen.

Aber: Er bekommt noch den Lohn für November. Gezahlt wurde immer zwischen dem 10. und 15. des Folgemonats. Und der Lohn vom 1.11. - 8.12. fehlt.
Natürlich ist er - auch gerade vor Weihnachten - dringend auf das Geld angewiesen. Und er hat nicht mal die Abrechnung bekommen.

Die Niederlassungsleiterin sagte bei telefonischer Anfrage nur, sie sei dafür nicht zuständig und legte direkt auf. Also ist von der nichts zu erwarten. Das Unternehmen selbst hat den Hauptsitz in Düsseldorf, ist also nicht mal eben so persönlich aufzusuchen.

Was sollen wir nur tun? Er braucht das Geld und es kann doch wohl nicht angehen, dass ihm das Geld erst nächstes Jahr oder sonstwann (oder womöglich gar nicht?) gezahlt wird.

Welche Schritte sollen wir jetzt direkt einleiten?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ihr Freund schreibt dem Arbeitgeber einen Brief (Einschreiben), in dem steht, dass der AG 7 Tage Zeit hat, die fällige Vergütung zu zahlen und ansonsten eine Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgt. Dann geht er zum Arbeitsgericht und reicht bei der Rechtsantragsstelle eine Klage auf Lohnzahlung ein. Das hilft.


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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh, vielen Dank,
ich denke, ich setze für ihn schonmal direkt das Schreiben auf.

Danke für die schnelle und exakte Antwort!!!

Frohe Feiertage schonmal!!!

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Darlinchen

Ergänzend zu @ Hamburgerin:

In dem Schreiben sollte vorsorglich die Kontonummer erwähnt werden. Solche AG behaupten gern mal, diese nicht (mehr) zu haben. Dadurch verzögern sich die Dinge.
Ausserdem sollte meiner Ansicht nach eine KLage gegen eine fristlose Kündigung erfolgen. Eine fristlose ist IMMER ein Makel im Lebenslauf und nur möglich, wenn das AV wirklich unzumutbar ist für den AG. Das scheint hier nicht der Fall und letztlich, selbst wenn der AN nicht mehr dort arbeiten will, bedeutet eine Kündigungsfrist immer auch eine Weiterzahlung des Lohns.
Eine Klage gegen die fristlose ist ebenfalls in der REchtsantragstelle möglich. Hierfür besteht ab Kenntnis der Kündigung nur eine 3 Wochen Frist!


Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 23.12.2009 10:09

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

ICh würde gleich klagen und neben der unberechtigten fristlosen Kündigung, wegen einer fristlosen und wegen Lohn. Je nach Firmengröße kann man auch nicht jeden Kündigen.

Evtl. ist dann auch ne Abfinung drin

Vor dem Arbeitsgericht kann man sich gut selbst vertreten. Zumal hier ja wenig zu verlieren ist - aber viel zu gewinnen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hier wäre auch zu prüfen, ob der vertrag überhaupt gekündigt werden kann, da er ja befristet ist. für eine fristlose reichen die gründe m.e. keinesfalls.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#6
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Da drängt sich mir aber noch eine Frage auf, wenn es darum geht die Höhe der Forderung zu nennen.

Er hat auch keine Gehaltsabrechnung bekommen. Und da er die genau abgeleisteten Stunden nicht mehr nachhalten kann, weil er ja nicht mehr an den Dienstplan kommt, kann er ja im Prinzip nur die Daten aus dem Vormonat nehmen und für die 8 Tage auch umrechnen. Richtig?

Und das dann als Gesamtbetrag fordern.

Ich habe gerade erfahren, dass er in seiner Enttäuschung die Kündigung zerrissen hat, was sehr, sehr, sehr clever von ihm war.

Können ihm daraus Nachteile erwachsen?

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na er sollte schon wissen viel er gearbeitet hat. Spielt aber keine Rolle, er verlangt einfach ne Million. Sein AG wird ihm dann den Stundenplan vorhalten und man hat die richtige Anzahl.

Da die Kündigung fehlt macht kaum was, die wird ja nicht bestritten. Ich würde diese Tatsache aber mal für mich behalten.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#9
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, er hat natürlich die volle Stundenzahl gearbeitet, wie immer.

Und die grundsätzlichen Stunden weiß er ja auch, er hat nur keinen Nachweis, weil er ja direkt die Schlüssel abgeben musste und natürlich keine Kopie des Dienstplanes hat. Der wird ja auch nur in so einem Raum aufgehängt und abgezeichnet.

Tja, sorge mich schon etwas.

Also, nochmal: Mahnbescheid beim Amtsgericht (hoffentlich kann man das noch zwischen den Feiertagen) und Mahnschreiben mit Fristsetzung.
Ok, vielen Dank allen!!!

Aber ich bin sehr enttäuscht und traurig, dass er so behandelt wird und ihm nichts übrig bleibt und er sehen muss, wovon er solange lebt. Gerade Weihnachten.

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6308400-1261654496201&Command=start

Geht auch Online - nicht auf "Dienstleister" reinfallen.

Wenn er gegen die Kündigung vorgehen will muss er das vor dem Arbeitsgericht innerhalb 3 Wochen machen. Mahnbescheid geht auch online, dann am Montag raus. Ausfüllen kann man den auch heute.

Falls es beid den Arbeitszeiten Probleme gibt Kunden und Kollegen laden. Vor allen die Kunden, egal ob die was gesehen haben. Keine Firma will Ihre Kunden in ein Verfahren bringen :-)

Am einfachsten ist es jedoch die Personalabteilung, Lohnbüro und alle anderen persönlich zu nerven oder täglich anrufen ......... geht schneller und ist billiger
Ruhig nerven.

K.

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#11
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Mahnung aufgrund ausstehender Lohnzahlung für 11.2009
Personalnr.: 99999


Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie bisher auf meine telefonischen Aufforderungen nicht reagiert haben (u. a. am 22.12.2009 mit Bereichsleiterin Frau xyz), fordere ich Sie nun schriftlich auf, den noch ausstehenden Lohn der Monate November und Dezember 2009, ein Arbeitszeugnis sowie die noch fehlenden Lohnabrechnungen für November und Dezember 2009 auszuhändigen.

Folglich stehen mir zu:

 Lohn für November 2009 - Gesamtbetrag xxx,xx Euro
 Lohn für den Zeitraum vom 1.12.-8.12.2009 - Gesamtbetrag xxx,xx Euro
 Lohnabrechnung für den Monat November und Dezember 2009
 Arbeitszeugnis

Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 03.01.2010, um die noch ausstehenden Forderungen zu begleichen und mir die Unterlagen zuzusenden.

Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, ohne dass eine Zahlung des geforderten Betrages erfolgt, so sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Zur Vermeidung weiterer Kosten empfehle ich Ihnen daher eine zügige Zahlung.

Freundliche Grüße


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#12
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Wäre das ok so?

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn du die genauen Stunden nicht kennst lass sie weg !

Die Frist zu 3.1 geht nicht, da vermutlich keiner arbeitet zwischen den Tagen. Ich würde die auf 8.1. verlängern ( Es sei denn es gibt Betriebsferien).

Ich persönlich: würde am Montag beim Arbeitsgericht Klage gegen die Kündigung einreichen, dann gibts einen Monat mehr Lohn in die Kasse oder noch mehr.

K.



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