Guten Abend ,
Bei meine Aktuell laufenden Befristeten Vertrag wurde mit jetzt kurz vor Ende mitgeteilt das sich meine Entgeldstufe von E7 auf E8 erhöht . Im Laufenden Vertrag wurde bereits einmal meine Entgeldstufe von E6 auf E7 erhöht . Die Erhöhungen fanden immer mit einem Informationzettel statt . Im Ursprünglichen Vertrag ist die Entgeldstufe E6 festgelegt . Lohnt sich hier eine sogenante "Entfristungsklage" oder ist das alles so OK .
Danke und Gruß Daniel
Bei Befristeten Vertrag Entgeldstufen Erhöhung
8. Mai 2019
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Frage vom 8. Mai 2019 | 23:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Befristeten Vertrag Entgeldstufen Erhöhung
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#1
Antwort vom 9. Mai 2019 | 06:15
Von
Status: Weiser (17338 Beiträge, 6462x hilfreich)
Ob die Befristung deines AV angreifbar ist, hängt doch nicht an der Entgeltstufe, sondern an der Gültigkeit der Befristung selbst, ob mit oder ohne Sachgrund befristet, wenn ohne Sachgrund: seit wann / wie lange.
#2
Antwort vom 9. Mai 2019 | 09:45
Von
Status: Weiser (16455 Beiträge, 9279x hilfreich)
Zitat:Lohnt sich hier eine sogenante "Entfristungsklage" oder ist das alles so OK .
Die Änderung der Lohngruppe ist kein Grund für eine Entfristung.
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#3
Antwort vom 9. Mai 2019 | 09:46
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
Auf welcher Grundlage sind die Erhöhungen der Entgeltstufen erfolgt bzw. gibt es einen vertraglichen Anspruch hierauf?
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