Bei Inventur helfen?

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)
Bei Inventur helfen?

Hallo zusammen,

folgender Fall: der Arbeitgeber schreibt (per E-Mail) vor, dass jeder Mitarbeiter an der Inventur teilzunehmen habe, die an einem Samstag und Sonntag stattfinden wird. Aus der E-Mail geht nicht einmal hervor, ob die Teilnahme bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen wird.

Der (kaufmännische) Mitarbeiter hat keine Lust, sein Wochenende mit dem Zählen von Schrauben zu verbringen. Im Arbeitsvertrag des Mitarbeits steht nichts von Inventuren. Es steht aber auch nichts von einer Arbeitswoche von MO-FR drinnen.

Frage: Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter zur Teilnahme zwingen (aus arbeitsrechtlicher Sicht)? Falls ja, kann sich der Mitarbeiter (nach der Inventur) aussuchen, ob er dafür Freizeit oder Geld erhalten will, wenn vor(!) der Inventur diese Frage nicht geregelt worden ist?

Vereinbart ist eine 40 Stunden Woche. Es gibt einen Betriebsrat, der aber von den Lagermitarbeitern dominiert wird und aus "Solidaritätsgründen" befürwortet, dass alle Mitarbeiter zur Inventur herangezogen werden.

Gruß
Lichtgestalt

-- Editiert von Lichtgestalt am 13.11.2008 19:08

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, man müsste wissen, was genau (im Wortlaut) zu Arbeitszeit und Überstunden geregelt ist.

Wortlaut = Text des Arbeitsvertrages (oder des Tarifvertrages, so einer gilt)

MfG

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#2
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Hallo venotis,

Entschuldigung für die späte Antwort.

Im Arbeitsvertrag steht: "Die reguläre Arbeitszeit ist von Montags bis Freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr und beträgt wöchentlich 40 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen."

Auch aus der Stellenbeschreibung ergibt sich keine Absprache zur Mithilfe bei Inventuren.

Es gilt für den AN kein Tarifvertrag (wohl aber für andere Mitarbeiter).

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ganz ehrlich - es fällt einem kein Zacken aus der Krone, wenn man die Dinge zählt, die einem das Gehalt einbringen. Zumindest an einem Tag - wenn die Inventur über 2 Tage geht - solltest du dich einbringen und für den anderen Tag eine glaubhafte Begründung haben (Hochzeit, Geburtstag usw.).

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Und zu Überstunden/Mehrarbeit gibts nichts im Vertrag? Wenn nein, dann müsste der AN nicht.

Das Dienst-nach-Vorschrift-Macher mit oben in der Liste unbeliebter AN stehen, brauch ich wahrscheinlich nicht extra zu erwähnen.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn dein av tatsächlich nichts hergibt hinsichtlich der anordnung von mehrarbeit, kannst du samstags- und sonntagsarbeit ablehnen. ich bin mir aber unsicher, ob es sein kann, dass ein tv nur für teile der belegschaft gelten soll. eine andere frage ist, ob das *schrauben zählen* für einen kaufmännischen angestellten wirklich eine unzumutbare tätigkeit ist. dass in der stellenbeschreibung davon nichts steht, besagt nichts. und eine ganz andere, ob es klug ist, sich von solchen aufgaben zu absentieren ....

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#6
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Im AV steht zu Überstunden nur, dass "etwaige Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind". Sonst nichts.

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#7
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo gehts noch ? Die Überstunden wurden angekündigt und sind somit wichtig. Die Inventur ist am Wochenende, da sie sonst die Abläufe stört. Natürlich muß die Zeit abgegolten werden. Wenn da steht, die Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, dann wirst du ja nicht für 2,50 € arbeiten. Gerade ein kfm. Ma. sollte den Sinn einer Inventur verstehen.

-----------------
"Warum heist es eigentlich Miethai und nicht VERMIEThai???"

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#8
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Ach Hansi88,

und demnächst heißt es, jeden Samstag die Betriebsräume fegen, saugen, wischen und putzen kommen, weil es als Überstunde angeordnet wird und Sauberkeit essentiell wichtig ist - oder was?

Überstunden schön und gut, aber sie sollten doch etwas mit der eigentlichen Stelle zu tun haben!!! Und mit meiner Stelle hat das rein gar nichts zu tun.

Und 2 zusätzliche Tage zu arbeiten übersteigt meine Toleranzgrenze für Überstunden.

Eine Inventur ist natürlich nicht nur sinnvoll, sondern auch vorgeschrieben. Aber ich sehe nicht ein, weshalb ich als Projektmanager daran teilnehmen und mein Wochenende opfern muss. Ich schenke der Firma sowieso unter der Woche schon genug unbezahlte Überstunden! Da will ich am WE ausschlafen, Sport treiben, es mir gutgehen lassen und mich um meine Familie kümmern! Sollen doch studentische Hilfskräfte oder so eingestellt werden! Die haben das Geld ohnehin nötiger. Nö, stattdessen werden die Angestellten herangezogen und bekommen nach Steuern, Sozialabgaben und Spritkosten einen mickrigen Geldbetrag in die Hand.

Ich will nicht wissen, ob es moralisch verwerflich ist, der Sache fernzubleiben. Ich will die rechtliche Situation wissen!

Noch vor einem Jahr wurde jeder Mitarbeiter persönlich gebeten(!!!), an der Inventur teilzunehmen. Das war OK. Doch in diesem Jahr haben wir einen neuen Abteilungsleiter, der einfach per E-Mail anordnet und die Teilnahme als verpflichtend hinstellt. Der Ton macht die Musik! So nicht!!!




-- Editiert von Lichtgestalt am 19.11.2008 19:43

-- Editiert von Lichtgestalt am 19.11.2008 19:46

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#10
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Vielleicht hast du bald mehr Zeit zum Joggen, als dir lieb ist.

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@boogus

schön erklärt und ergänzend dazu: eine sperre des alg1 bei fristloser kündigung beträgt 12 wochen und zu beantragendes alg2 würde um 30% gekürzt (wenn anspruch besteht)

sunbee

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#12
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ali baba

unfug?

sgbIII, §144, nr 3.

sgbII, §31

sunbee

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#14
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Mal auf etwas anderes abgestellt:

1. Dürfen Überstunden denn überhaupt per E-Mail an alle Mitarbeiter gleichzeitig, somit unpersönlich, angeordnet werden? Muß so etwas nicht a) personenbezogen und / oder b) mündlich / schriftlich mitgeteilt werden? Ist eine E-Mail als Rundschreiben(!!) - ca. 3 Monate vor dem Inventurtermin - eine wirksame Anordnung von Überstunden? Den Erhalt solch einer E-Mail kann ein AN ja auch leugnen. Oder er hat die Mail ungelesen gelöscht. Oder er erinnert sich nach 3 Monaten nicht mehr an die Mail.... Sie merken, meine Frage zielt auf die Formerfordernis ab!

2. Ist die Anordnung von Samstag- u. Sonntagsarbeit überhaupt als "Überstunde" zu werten, insbesondere wenn im Arbeitsvertrag die regelmäßige Arbeitswoche von Montag bis Freitag vereinbart worden ist?

3. Dürfen Überstunden 3 Monate im Voraus angeordnet werden? (In der Zeit könnte sich der AG ja auch nach Hilfspersonal ausschauen!)

Ich möchte bitten, dass die Antworten jetzt nicht wieder moralisierend ausfallen, sondern fragebezogen bleiben. Vielen Dank.

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#15
 Von 
pascal.w
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

@ lichtgestalt, zu nr.2

der samstag wird auch als arbeitstag gezählt,wenn dann kann der sonntag als überstunden gezählt werden,aber in deinem fall wird auch der samstag als überstunden gezählt.ist bei mir auch so.

sie es doch mal so:
entweder du lässt dir die überstunden auszahlen,oder du machst eine freitzeitausgleich.eins vom beiden muss der AG zustimmen.
also entweder ein bissl mehr geld oder mehr freizeit dafür.

p.s.:
inventur ist nicht immer "drecksarbeit".es gibt leute die sowas jedes jahr machen müssen und die sagen auch net:"dafür bin ich mir zu schade"

und wenn mehr leute mit machen ist die inventur auch schneller vorbei.sei froh das ihr keine permanente inventur habt!

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#16
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

'Sie merken, meine Frage zielt auf die Formerfordernis ab!'

Es gibt - insofern nicht vereinbart - keine Formerfordernis dafür. Es geht sowohl per mail, als auch unpersönlich. Der Ag hat ja eh nur Anweisungsbefugnis für seine AN (und nicht für irgendwen, der die mail - versehentlich - außerhalb der Firma bekommen könnte ... was ziemlich unwahrscheinlich sein dürfte). Man kann natürlich spizfindig werden und sagen 'Der AG hat ja nicht mal eine Bestätigung verlangt. Woher will er wissen, dass ich die mail [aus welchem Grund auch immer] gelesen hab?'. Aber für die Organisation von sowas in einer Firma, ist der AG zuständig, nicht wir hier.
Und eine frühere Anordnung ist besser als eine spätere. Bei ner späteren Anordnung kann man dann wiederum z.B. sagen 'Warum so spät? Man muss doch als AN auch planen können.'.

'Ist die Anordnung von Samstag- u. Sonntagsarbeit überhaupt als "Überstunde" zu werten, insbesondere wenn im Arbeitsvertrag die regelmäßige Arbeitswoche von Montag bis Freitag vereinbart worden ist?'

In dem Fall wohl schon.

'Dürfen Überstunden 3 Monate im Voraus angeordnet werden?'

Es spricht nichts dagegen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Zutat von Lichtgestalt: 'Ich will die rechtliche Situation wissen!'

Die ist aber leider nicht immer so klar wie du das gerne von uns aus der Ferne beurteilt haben möchtest. Im Arbeitsrecht gibts selten nur schwarz oder nur weiß.

Gesetzlich (Arbeitszeitgesetz) ist erst mal grundsätzlich arbeiten am Sonntag verboten, aber davon gibts (auch per Gesetz) Ausnahmen.

Wenn man nicht in einem der Bereiche arbeitet, wo Sonntagsarbeit erlaubt ist, könnte man sich grundsätzlich auch auf das Sonntagsarbeitsverbot berufen. Man kann sich grundsätzlich auch darauf berufen, wenn Arbeit von MO-FR vereinbart ist, nicht am SA zu arbeiten, aber bezüglich Arbeit am Samstag könnte auch wiederum indirekt (per Überstundenvereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag) ein Anspruch auf Arbeit am Samstag herbeigeleitet werden.

Genaueres kann da wohl nur jemand sagen, der die ganzen Hintergründe kennt und die genauen vertraglichen Vereinbarungen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Hm, also wenn in meinem AUSSERTARIFLICHEN Arbeitsvertrag steht, ich müsse von MO bis FR zwischen 8 und 17 Uhr arbeiten, dann sehe ich keine Verpflichtung, auch SA und SO arbeiten zu kommen. Überstunden heißen für mich, mal früher zu kommen oder später zu gehen. Aber ganze Tage zusätzlich zu arbeiten? Da kann der Arbeitgeber ja kommen und auf Dauer aus meiner 5-Tage-Woche eine 6-Tage-Woche machen!?!

Für mich gelten die Vergünstigungen des Tarifvertrags (Arbeitszeitkonto mit Überstundenabfeiern, 30 Tage Urlaub, tarifliches Gehalt) NICHT! Wieso sollte ich dann die Nachteile des Tarifvertrags gegen mich gelten lassen?

Entweder gelten für mich sowohl die Vor- wie auch die Nachteile oder nichts von beidem. Ganz oder gar nicht.

Und, weil ja weiterhin moralisiert wird: in einer Firma, in der die Stimmung stimmen würde, würde ich wohl auch bei der Inventur helfen und mir den A*sch aufreißen. Aber das ist hier nicht der Fall. Allein die Art und Weise, wie die Mithilfe bei der Inventur angeordnet wird! Im Jahr zuvor wurde jeder einzelne persönlich durch die Abteilungsleitung gebeten. Dieses Jahr befiehlt der neue Leiter einfach mal ganz unpersönlich. Nochmals: der Ton macht die Musik!

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Richtig, ich möchte aufzeigen: "So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus!"

Fies von mir, dass ich nicht besser bin als die sog. Vorgesetzten, was?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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