Hallo,
ich bin in einer Maßnahme vom Arbeitsamt, die erstmalig in Brandenburg durchgeführt wird.
Wir arbeiten 2 Wochen in einem Büro in Eberswalde.
Dort tun wir das, was die Arbeitsagentur normalerweise macht.
Stellenangebote recherchieren, Aquise und Stellen verschiedenen Teilnehmerprofilen zuordnen.
Nur das wir eben kein Geld dafür bekommen.
Nach diesen 2 Wochen sind wir 2 Wochen zuhause und bekommen von einer 2. Gruppe Stellenangebote zugeschickt auf die wir uns in unserer sogenannten "Heimarbeitsphase" bewerben sollen.
Mein Problem ist folgendes:
In unserem Vertrag steht dass wir Fehltage, sprich Tage an denen wir krank sind oder eben Vorstellungsgespräche oder Termine bei der Arbeitsagentur haben, nacharbeiten sollen.
Das passiert dann in der Heimarbeitsphase.
Da müssen wir dann zur Maßnahme fahren und im Büro arbeiten.
Meine Frage ist jetzt ob das rechtens ist da wir ja nachweisen können warum wir gefehlt haben.
Entweder per Brief von der Arbeitsagentur oder per Krankenschein.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Gerade im Fall Krankheit interessiert mich mehr.
Bei Krankheit nacharbeiten
7. Juli 2006
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Frage vom 7. Juli 2006 | 12:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Bei Krankheit nacharbeiten
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#1
Antwort vom 7. Juli 2006 | 14:05
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo Cidre, da das ne Maßnahme von der Arbeitsagentur (oder ARGE?) ist hat das mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
Das ist also im Forum Sozialrecht
besser 'aufgehoben'.
MfG
#2
Antwort vom 8. Juli 2006 | 15:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Und jetzt?
Ich bin neu hier aber ich kenns so dass es verschoben werden kann.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Juli 2006 | 15:56
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Einfach nochmal im Forum Sozialrecht posten.
Hier 'verirrt' sich kaum mal ein Moderator her, der irgendwas verschiebt.
Und jetzt?
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