Bei Kündigung, Krankschreibung.....

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)
Bei Kündigung, Krankschreibung.....

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7 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@katzenklo

zu 1:
der ag kann den medizinischen dienst beauftragen um zu prüfen, ob der erkrankte wirklich krank ist. sollte sich herausstellen, das er nicht krank ist (was aber äußerst schwierig in der beweisführung wäre) wäre es betrug. nicht nur am ag, der dann ausserdem noch eine fristlose kü aussprechen könnte, sondern auch die krankenkasse dürfte dann die kosten für arztbesuch, mdk etc vom betrüger einfordern.

zu 2:
wenn eine rechtsgültige kündigung erfolgt ist, wird diese nie durch krankheit aufgehoben oder verschoben.

sunbee

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#2
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Entgeltfortzahlung müsste der AG nur weiter leisten, wenn das Arbeitsverhältnis auf grund einer Krankschreibung gekündigt werden würde[1].

Aber auch das schiebt das Ende des Arbeitverhältnisses nicht hinaus! (es verlängert lediglich die Entgeltfortzahlung)

[1] was ja hier nicht der Fall ist

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#5
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Die Sparkonten der eigenen Kinder haben sicherlich einen noch höheren emotionalen Wert als ein altes Auto. Da macht das Gesetz sicherlich keinen Unterschied.
Ist aber alles Sozialrecht und kein Arbeitsrecht.
Bitte im anderen Forum klären.

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#7
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

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