Bei Neueinstellung von Stufe 5 auf Stufe 3 gefallen?

29. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hogwart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Neueinstellung von Stufe 5 auf Stufe 3 gefallen?

Hallo,
ich habe bisher nur im öffentlichen Dienst gearbeitet. Bei der letzten Tätigkeit war ich in der Entgeltstufe 5. Nun war ich ein Jahr arbeitslos und bin erneut im öffentlichen Dienst (andere Behörde) gelandet. Ich wurde nun in Stufe 3 eingruppiert. Speziell darüber verhandelt haben wir nicht. Mir kommt es komisch vor gleich zwei Stufen zurück zu fallen. Ist das rechtens?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Blick in den Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag klärt die Rechtslage. Normalerweise sind Gehaltsstufen von der Dauer des Mitarbeiters im Betrieb abhängig. Ob das bei Euch so ist, ob nach langer Unterbrechung und Neustart in einem anderen "Betrieb" eine Anrechnung der erworbenen Zeitanwartschaften in der alten Arbeitsstelle zu brücksichtigen sind, das können wir hier nicht wssen. Vielleicht weiss es der Personalrat.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Die Unterbrechung von einem Jahr dürfte zu lang sein, um als kontinuierliche Beschäftigung bzw Erfahrung zu gelten.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Ist das rechtens?

Ja.
§16 des Tarifvertrgs für den öffentlichen Dienst weiß die Antwort:

Abs 2:
Neueinstellung ohne Berufserfahrung oder weniger als 12 Monate Berufserfahrung: Stufe 1
Neueinstellung bei 12-35 Monaten Berufserfahrung: Stufe 2
Neueinstellung bei mindestens 36 Monaten Berufserfahrung: Stufe 3

Abs 2a:
Übernahme des bisherigen Stufe vom vorherigen Arbeitgeber nur, wenn der Arbeitgeberwechsel "unmittelbar" erfolgt [1 Jahr Unterbrechung ist zu lang]. Außerdem ist es eine *kann*-Bestimmung, keine *muss*-Bestimmung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Und mehr als Stufe 3 geht in der Regel nur, wenn verhandelt wird (Anerkennung förderlicher Zeiten zur Deckung des Personalbedarfs).

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#5
 Von 
Venerdi1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Maximal Stufe 3, darüberhinaus nur in absoluten Ausnahmefällen und auf „Kulanz" des Arbeitgebers. Der muss dies ja auch wieder bei der übergeordneten Behörde rechtfertigen

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