Ein Bewerber X bewirbt sich für eine Stelle bei Firma A. In Lebenslauf steht es, dass X schon mal bei Firma B gearbeitet hatte. Es gibt auch Zeugnis von Firma B für X. Da es in Deutschland kein negatives Zeugnis ausgegeben werden darf, kann man das Zeugnis nicht 100%ig trauen.
Darf die Personalabteilung von Firma die Firma B anrufen, um sich nach den Bewerber zu erkündigen?
Wie sieht die Gesetzlage aus?
Danke im Voraus
Bei altem Arbeitgeber eines Bewerbers erkündigen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
A darf durchaus bei B nachfragen - aber B darf keine personenbezogenen Auskünfte über X geben.
A ist aber durchaus nicht gehindert, 'zwischen den Zeilen' zu lesen.
anders formuliert, was darf Firma B Information über X zu Firma A überhaupt geben? Arbeitsleistung?
Danke im Voraus.
ZitatA darf durchaus bei B nachfragen - aber B darf keine personenbezogenen Auskünfte über X geben. :
A ist aber durchaus nicht gehindert, 'zwischen den Zeilen' zu lesen.
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Der ehemalige Arbeitgeber darf hier Auskunft zur Person und Verhalten erteilen, so diese denn wahr sind.
Da wir inzwischen Zeugnisse ja beliebig austauschen können, von Person A zu Person B, ist es absolut üblich, ehemalige Arbeitgeber anzurufen. Wenn alles der Wahrheit entspricht, was da erzählt wird, und man kann die Auskünfte natürlich auch so erteilen, dass der Anrufer weiss, was Sache ist. Warum eben bei einer Kassiererin im Zeugnis der Satz "sie war immer ehrlich und zuverlässig" fehlte.
wirdwerden
ZitatDer ehemalige Arbeitgeber darf hier Auskunft zur Person und Verhalten erteilen, so diese denn wahr sind. :
Auf gut Deutsch: er darf das sagen was im Zeugnis steht.
ZitatAuf gut Deutsch: er darf das sagen was im Zeugnis steht. :
Der Altarbeitgeber darf auch anlässlich einer Erkundigung auf abgeschlossene Strafverfahren des Arbeitnehmers hinweisen bzw. muss dieses sogar, um sich nicht gegebenenfalls schadensersatzpflichtig zu machen.
Zitat:ZitatDer ehemalige Arbeitgeber darf hier Auskunft zur Person und Verhalten erteilen, so diese denn wahr sind. :
Auf gut Deutsch: er darf das sagen was im Zeugnis steht.
Er darf natürlich auch Dinge mitteilen, die nicht im Zeugnis stehen, sofern sie denn wahr sind...
(Davon abgesehen, daß nicht alles, das im Zeugnis steht, auch "wahr" ist. Das Zeugnis muß ja "wahrheitsgemäß und wohlwollend" sein. Das kann ein Widerspruch sein, wenn der Arbeitnehmer ein fauler und unehrlicher Sack war...)
Das ist doch müßig. Auch wenn man nichts sagen darf, die Firmen sind ja nicht blöd:
Firma A: Bei uns hat sich Herr X beworben. Wie war denn so dessen Leistung?
Firma B: Dazu möchten wir nichts sagen.
Firma A: Alles klar ...
Firma B hat nichts unzulässiges gesagt - und Firma A weiß, was sie wissen will.
Eben, und bei einem Lückenzeugnis kommt die telefonische Anfrage, ob man denn das "sie war ehrlich," vergessen habe. Und wenn man das verneint, dann ist doch alles klar. Ich hab beobachtet, dass die Kommunikation zwischen dem möglichen neuen AG und den ehemaligen AGbern stark zugenommen hat, seit die Zeugnisse austauschbar sind. So was kommt von so was. Ist doch klar. Auch über Gerichtsverfahren wird sich ausgetauscht, wobei die Tatsache, dass eines eingeleitet wurde, nicht interessiert, sondern der Ausgang, und ob Kenntnisse darüber da sind, dass man es mit einem "Berufskläger" zu tun hat, etwa um Schadensersatz zu erhalten, wegen Nichtberücksichtigung in Bewerbungsverfahren.
wirdwerden
thanks........
-- Editiert von abhikhurana am 14.06.2020 14:31
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