Bekanntgabe der Kündigung bei Kunden und Kollegen

16. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mag82008
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekanntgabe der Kündigung bei Kunden und Kollegen

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer ordentlich unter Einhaltung aller Fristen kündigt, kann ihm der Arbeitgeber verbieten, die Kündigung bei Kollegen und Kunden bekannt zugeben?

Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer mit dem Verweis auf das Betriebsgeheimnis dieses untersagt. der Mitarbeiter möchte aber seinen Kunden, die weiter Projekte mit ihm planen, reinen Wein einschenken.

Für eine baldige Antwort, vielleicht auch mit einem Hinweis auf die Gesetzeslage wäre super.

Danke

M.G.

-- Editiert von mag82008 am 16.02.2009 15:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Ist zwar unseriös und kundenfeindliche Maßnahme, dürfte aber vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein, die Klappe zu halten, wenn die Meinung eines Laienforums gefragt ist.

siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgeheimnis

Ist das Problem des alten Arbeitgebers, nicht Deins.

Wenn man kein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot unterschrieben hat und die neue Firma ein Wettbewerber ist spricht aber sicherlich nichts dagegen am ersten Tag dem neuen Chef als Antrittsgeschenk einen neuen Kontakt mitzubringen und die alten Kunden zu grüßen.
Die Mitnahme von Adressen usw. ist aber tabu.

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#2
 Von 
mag82008
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Aber in dem von Ihnen genannten Artikel steht ganz klar:

"Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen"

Eine Kündigung eines Arbeitnehmers fällt m.E. nicht darunter.

....

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Dieser Beitrag schließt auch Personalangelegenheiten mit ein:

http://www.rechtslexikon-online.de/Betriebsgeheimnis.html

Plaudern würde nur Unruhe bringen.



-- Editiert von Maestro1000 am 16.02.2009 22:55

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#4
 Von 
mag82008
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meiner Meinung nach steht hier das persönliche Interesse des Mitarbeiters im Vordergrund. derzeit würde ein Mitarbeiter gegenüber Kunden gezwungen sein, Planungen z.B. über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu treffen obwohl er weiss, dass die Planung ohne seine Anwesenheit obsolet ist!!...

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#5
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Ist zwar unseriös und kundenfeindliche Maßnahme,"
Kann man streiten, aber spätestens sobald Konkurrenzdenken dabei ist, ist es wohl eher verständlich.

"Plaudern würde nur Unruhe bringen."
Bingo.

"Meiner Meinung nach steht hier das persönliche Interesse des Mitarbeiters im Vordergrund."
Was hat denn der Mitarbeiter für ein Interesse? Geschäftspartner mit in die neue (eigene?) Firma zu ziehen?

"derzeit würde ein Mitarbeiter gegenüber Kunden gezwungen sein, Planungen z.B. über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu treffen obwohl er weiss, dass die Planung ohne seine Anwesenheit obsolet ist!!..."
Wer hat das denn behauptet? Nur weil z.B. ein Betrieb aus 2 Personen besteht, aber nur Arbeit für eine Person da ist, heißt das doch nicht, dass laufende Projekte nicht weitergeführt werden können... Die Entscheidung muss der Chef treffen und sich dann ggf. gegenüber Kunden/Geschäftspartnern rechtfertigen.

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