Bekomme ich die Arbeitstage noch bezahlt?

11. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Endoramahh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Bekomme ich die Arbeitstage noch bezahlt?

Hallo
ich habe am 12.8.09 einen termin bei einer zeitarbeitsfirma in hh gehabt, wo ich mich als staplerfahrerin und hochregalfahrerin, aufgrund des stellenangebotes im wochenblatt und internet, beworben hatte. und ich wurde dort von dem der das bewerbungsgespräch führte nur gedutzt was ich so nicht kannte, fast hätte ich den gefragt ob wir schonmal in der sandkiste gespielt haben, dann sagte er ich fange am nächsten tag an und arbeitsvertrag wird dann am 14.8.09 unterzeichnet. es passierte soviel wodurch ich ein komisches bauchgefühl bekam, dann fragte er mich ob ich heute schon anfangen kann ich sagte nein ich habe noch einen termin, worauf er sagte ich kann aber nicht garantieren das morgen die stelle noch frei ist.
so ich hätte aber nicht als staplerfahrerin gearbeitet, ich bin gelernte fachkraft für lagerwirtschaft mit staplerschein, sondern ich hätte in einer autofirma die autogurte aufgehängt bevor sie zum galvaniesieren gehen :( für 7,20 brutto

ich sagte dem job dann allerdings zu, weil ich weg vom amt wolte und so ging ich dann am 13.08 und am 14.08 zu der arbeit, die mir allerdings absolut nicht schmeckte. es war einfach nur monoton und ich kam mir vor wie eine aus dem knast die dort ihre knastarbeit machen muss. mir tat mein kreuz weh und als ich dann am freitag endlich nach feierabend zuhause war, schrieb ich dem von der zeitarbeit das ich montag zum arbeitsamt muss, worauf er zurückschrieb das geht nicht, ich MUSS am montag zu der arbeit und das mit dem amt muss ich verschieben.

ich erschien am montag nicht auf der arbeit, habe mich am samstag den 15.8. auf eine neue arbeitsstelle beworben.

ich muss dazu schreiben , falls nun jemand meint ich solle mich wegen dem bisschen kreuzschmerzen und tauben fingergefühl nicht so anstellen, ich habe als möbelpackerin und auch fahrerin mit ab und aufbau und ne menge schlepparbeiten, dann als lageristen und als metallerin (schmieden, stundenlanges feilen im stehen, schweißen) gearbeitet und niemals habe ich diese schmerzen gehabt.

nun geht es eigentlich um den gehalt der 2 tage wo ich dort gearbeitet habe. es existiert eine stempelkarte und auch mailauszüge von dem der mich einstellte das ich dort gearbeitet habe und auch ein mündlicher vertrag stattfand, ich aber dort zu der firma soll und den arbeitsvertrag unterschreiben soll, da ich sonst den lohn für die 2 tage nicht bekomme.

Nun meine Frage, muss ich das nun tatsächlich machen, auch wenn ein müdnlicher vertrag geschlossen wurde, oder gibt es paragraphen wo geschrieben steht, dass die firma mir meinen lohn auszahlen muss auch wenn nur ein mündlicher vertrag zustande kam.


Danke im Vorraus für die Hilfe

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wer nicht schreiben kann schreibt weniger !! Es gibt auch große Buchstaben und Satzzeichen die einem das Lesen erleichtern.

Du hast also deinen Arbeitsplatz ohne Kündigung verlassen und ne neue Stelle angetreten. Und nun fragst du ob es für die beiden Tage noch Geld gibt ?

Ich würde bei der Meinung des AG bleiben und das unbezahlte Probearbeitstage nennen. Genaugenommen ist das ein Arbeitsvertrag den du nicht einhältst. Du wärbist evtl. Schadenersatzpflichtig.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Endoramahh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe eine schriftliche fristgerechte Kündigung geschrieben an den AG. Und schreiben kann ich auch. Zudem wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe mich um eine neue Stelle beworben steht da,und nicht dass ich eine neue Stelle habe @Mustermann.
Ach was noch fehlte, die Firma schreibt immer noch Stellengesuche aus als Staplerfahrerin und Hochregalfahrerin, obwohl es die Stellen auch gar nicht mehr zu besetzen gibt.

-----------------
""

-- Editiert am 11.09.2009 17:05

-- Editiert am 11.09.2009 17:06

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nicht besser wenn man nen Job nach zwei Tagen hinschmeisst um weiterhin vom "Amt" zu leben.

Wie kündigt man denn vom Wochenende auf nen Montag fristgerecht? Aber wenn das stimmtist doch ok.. Ganz klar hast du Anspruch auf die Bezahlung der beiden Tage.

Erst mal das Monatsende abwarten , dann per Einschreben Rückschein einfordern, danach vor dem Arbeitsgericht klagen.


K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Endoramahh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Mustermann
ich habe die ganze Zeit Mail Kontakt mit dem AG und auch die E-Mails. Er schrieb, er könne es nicht ausbezahlen ohne das die schriftliche Form des AV gemacht wurd, wobei ich im Internet gelesen habe, dass eine Auszahlung auch via mündlichem AV geht. Und Monatsende ist schon längst, denn es war im August 09 und die Arbeit wie er mir es zugesichert hatte, die ich dort tätige war es auch nicht.
Zudem gelten auch andere Kündigungsgesetze bei Arbeitnehmern mit Schwerbehinderungsscheinen, dass hatte ich noch vergessen auch oben reinzuschreiben. Davon war der AG auch in Kenntnis gesetzt, das ich im Besitz dieses Scheines mit 50% bin.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na dann versteh ich nicht warum du nicht den doorfen Vertrag unterschreibst den du ja bereist fristgerecht gekündigt hast. Dann freut er sich und zahlt.
Oder du klagst - was mehr Arbeit ist.

Schwerbehindert ist man ab 50%, vorher nur behindert. Und der Schein nennt sich Ausweis. Das man deswegen fristlos kündigen darf ist mir neu.
Jedoch kann man natürlich aus gesundheitlichen Gründen immer kündigen, kann ja keiner gewungen werden seine gesundheit aufs Spiel zu setzen.

Ich hätte nicht gekündigt sondern die vereinbarte Tätigkeit eingeklagt. Dann hätte er kündigen müssen.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.562 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen