Guten Tag,
ich bin Krankenpfleger im öffentlichem Dienst nach TVÖD, im Krankenhaus beschäftigt. Durch psychische Erkrankung habe ich ein Schwerbehinderungsgrad von 40% und bin gleichgestellt. Zu meinem Problem, da ich häufig Krank bin, und ich das letzte mal, Ende 2018 über 6 Wochen am Stück krank war, wurde ich zum BEM-Verwahren geladen. Im BEM-Verfahren wurde mir mitgeteilt das mich der Arbeitgeber
nicht mehr auf Station, einsetzen will. Begründung war, ich bin zu oft Krank, man kann den knapp besetzten Dienstplan so nicht abdecken, und meine Stationsleitung war der Meinung, das es auf Dauer für meine Erkrankung nicht förderlich wäre. Man hat mir im BEM-Verfahren (2018) damals angeboten, das ich in der Verwaltung (Medizincontrolling) arbeiten kann, dies habe ich damals zugestimmt. Aktuell bin ich jetzt ca. 8 Monate in der Verwaltung. Letzte Woche hatte ich ein Gespräch mit meinem Abteilungsleiter, der mir mitgeteilt hat, das er mich in seiner Abteilung nicht weiter beschäftigen kann, da er der Meinung ist, das ich nicht belastbar bin, und ich nicht so viel an Arbeitspensum schaffe wie meine Kollegen. Ich selber sehe das für mich auch ein, das ich durch meine Erkrankung nicht so stark belastet werden kann wie andere. Daraufhin wurde jetzt wieder ein BEM-Verfahren Eröffnet, wo es um meine Belastbarkeit geht. Meine Frage wie soll ich mich dort verhalten ? Kann der Arbeitgeber mich auch Kündigen ? Können die BEM-Beauftragten mich auch zu einer Stundenreduzierung (Arbeitszeit) drängen ?
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen !
Viele Grüße
Nico