Beleidigung/ Verleumdung am Arbeitsplatz

7. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.08.2016 22:50:53
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)
Beleidigung/ Verleumdung am Arbeitsplatz

Hallo,

ich arbeite in einem Kindergarten als Gruppenleitung, meine direkte Kollegin (Zweitkraft) hat mich vor den Kindern als "Du bist verrückt" bezeichnet. Ich habe dieses der Leitung unverzüglich mitgeteilt. Sie speiste mich mit den Worten, wie denken Sie mal darüber nach, warum die Kollegin das macht. Könnte man dieses Verhalten abmahnen oder sogar eine Kündigung aussprechen,da die Kollegin schon öfter unangenehm aufgefallen ist? Es gab auch schon Gespräche, die aber nicht "zur Besserung" beigetragen haben.
Ich würde mich über jede Antwort freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Eine Verleumdung ist dieser Satz gewiss nicht, ob eine Beleidigung sei dahingestellt. Da kommt es sehr auf den Tonfall und auf den Kontext an; unangemessen erscheint es mir alle Mal wenn jemand vor den Kindern seiner Chefin und Kollegin so etwas entgegenhält, nicht sonderlich professionell, auch wenn so ein Satz im Alltag schnell mal dahingesagt ist. Insoweit ist es auch der Abmahnung würdig.
Du scheinst aber noch ein anderes und wohl auch größeres Problem zu haben: dass deine Chefin nicht hinter dir steht. Arbeitsrechtlich hast du somit nichts in der Hand und du kannst das Problem und den Konflikt so nicht lösen. Da du deine Kollegin schwerlich wirst ändern, können bleibt dir tatsächlich nur am eigenen Verhalten zu arbeiten, um solche Belastungen zu vermeiden.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



<I>´´Ich habe dieses der Leitung unverzüglich mitgeteilt. Sie speiste mich mit den Worten, wie denken Sie mal darüber nach, warum die Kollegin das macht.´´</I>


Die Aussage der Leitung macht mich stutzig. Die ist scheinbar der Meinung, dass das Verhalten der Zweitkraft verständlich ist. Das passt nicht zu der Aussage, dass sie schon mehrmals unangenehm aufgefallen sei. Ist das der Leitung nicht bekannt? Wer hat die daraufhin folgenden Gespräche geführt? Die Leitung?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum macht die Aussage der Leitung stutzig?

Es gab vor vielen Jahrzehnten mal einen Schlager: "Du bist verrückt mein Kind, Du musst nach Berlin. Wo die Verrückten sind, da gehörst Du hin...."

Eine große Boulevardzeitung schreibt regelmäßig von "Irren", wenn die politische Meinung nicht der ihrigen entspricht.

Beides wird nicht als Beleidigung angesehen, sondern allenfalls als allgemeine Unmutsäußerung.

Wo unter Stress gearbeitet wird, da fallen auch Späne. Da wird nämlich gehobelt. Da kann man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Und nicht jede kleine Entgleisung ist abmahnungswürdig.

Also, eher Strategie entwerfen, wie man mit so was fertig wird. Wenn das nächste mal als verrückt bezeichnet, entweder antworten : "prima, dann bist Du jetzt ja nicht mehr allein, dann sind ja jetzt zwei Verrückte hier..." Wetten, dass Du dann die Lacher der Kinder auf Deiner Seite hast?

Oder einfach ignorieren. Aber arbeitsrechtlich ist da nach der Schilderung nichts drinnen. Und - man muss sich nicht mimosenhaft auf das Niveau der zu betreuenden Kinder begeben. Das ist eher peinlich.

wirdwerden

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