Beleidigung am Arbeitsplatz?

1. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)
Beleidigung am Arbeitsplatz?

Hallo liebe Teilnehmer, ich hätte eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:
Nehmen wir einmal an, ein Arbeitnehmer "A" wirft einem Vorgesetzten ein "Trottel" an den Kopf. Dieser gibt ihm zu verstehen, dass er nicht taub sei und diese Beleidigung (er faßt es so auf) vernommen hat worauf ihm "A" mitteilt, extra laut gesprochen zu haben damit der Vorgesetzte es auch wirklich verstehen kann!
Die Ursache hat folgenden Hintergrund: Der Vorgesetzte mußte einen befreundeten Kollegen von A melden, da dieser eine andere Art Arbeitseifer an den Tag gelegt hat als der Rest der Kollegen. Er kam zu spät, trödelte herum und war insgesamt kein Teamplayer. Ein klärendes Gespräch zwischen diesem Kollegen und dem Vorgesetzten (der später beleidigt wurde) ging natürlich voraus, es wurde niemand ohne "Vorwahnung" gemeldet, man hat dem Kollegen mehrfach die Möglichkeit gegeben sein Verhalten, das von der Gruppe auch nicht mehr akzeptiert wurde, zu ändern. Dies nur zum besseren Verständnis, A und der Kollege sind befreundet und A griff aus Solidarität sozusagen den Vorgesetzten verbal an...
Kommen wir zu A zurück: Ist dies bereits als Beleidigung zu verstehen, der "Trottel" ist ihm nicht einfach so über die Lippen gekommen sondern war wohl überlegt. Einen Zeugen hierfür gibt es auch, der in unmittelbarer Nähe der Beiden tätig war. Muß der Vorgesetzte dieses Verhalten dulden, welche Möglichkeiten kämen für ihn in Betracht? Eine gewisse Autorität zu weisungsgefugten Personen (die ja jeder hat) sollte nach Ansicht des Vorgesetzten geachtet und diese auch nicht grundlos untergraben werden.

LG Longhorn

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die titulierung als *trottel* muss sich im ernst niemand bieten lassen, kein chef und kein untergebener. wenn das noch mit bedacht geschieht: um so schlimmer. wenn es in der erregung herausrutscht, wäre das noch eher zu entschuldigen.

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#2
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo nochmal,

was könnte in diesem Fall eine "angemessene Reaktion" des Vorgesetzten aussehen? Die Sache soll ja auch bei A einen gewissen Lerneffekt zur Folge haben, geschieht hier nichts, käme das einem Freibrief für künftige Verbalattacken gleich.

LG Longhorn

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#3
 Von 
guest-12314.12.2011 01:08:59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

ich würde dem mitarbeiter entweder gleich eine abmahnung gebeben, oder etwas sanfter: zu einem gespräch unter 2 augen bitten, ihm gesagt wird, dass man sich nicht beleidigen lasse und er bei wiederholung mit einer abmahnung zu rechnen habe; dass es andere wege gebe, um sich luft zu machen; wenn er etwas zu kritisieren habe, solle er einen termin mit ihnen machen und vorbringen, was er zu sagen habe. danach würde ich aber das gespräch beenden, damit die message auch ankommt. d.h. wenn er tatsächlich was zu sagen hat, dann soll er eben einen neuen termin ausmachen.

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#4
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Strenggenommen ist das ein Kündigungsgrund. Ich würde mindestens abmahnen.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mir scheint die abmahnung hier wirklich angemessen.

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