Belüftung im Büro vorgeschrieben?

3. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
1234recht
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 34x hilfreich)
Belüftung im Büro vorgeschrieben?

hallo hab da mal ne frage

wir sind 3 leute im büro, ca 10m2

das problem: es gibt kein fenster! u keine frischluft! 1 seite ist mauer, die restlichen 3 seiten glas, oben und unten ist auch durch beton abgeschlossen,

gibt es eine gesetzliche vorgabe bezüglich frischluft?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
Anlaufpunkt dürfte die Arbeitsstättenverordnung und ggfs. auch die Arbeitsstättenrichtlinie sein.


Dicke Luft ist kein Grund, es muss schon die Gesundheit beeinträchtigen.
Kohlendioxidgehalt, Luftfeuchtigkeit und Temperatur spielen eine Rolle. Zum Teil ist die Aktualität nicht ganz klar.

Abgesehen davon ist es vom betriebswirtschatflichen Standpunkt fragwürdig Leute unter solchen Umständen arbeiten zu lassen.

Es gibt sehr viele Quellen such mal danach. Ansprechpartner wären auch Betriebsrat und insb die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb.
INteressante Fundstücke.
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_005.pdf

http://www.institut-aser.de/out.php?idart=1018&setcat=BAS/9/6/3&pid=ASER

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=6770&lid=DE&bid=BAS&pid=ASER

http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/arbeitsstaetten/fachveranstaltung2007/7_Luftqualitaet_und_Klima_Innenraeume-Kurzfassung_von_der_Heyden.pdf

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#4
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Ein Büro von 10 qm für 3 Personen widerspricht so ziemlich jeglicher Vorschrift der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

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#5
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@maestro
alle Achtung, 3,3 qm pro Kopf hat doch Charme!
Jetzt weiß ich endlich was Nestwärme bedeutet!

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#7
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

@Nick_19: Stapeln geht. 10 m2 entspricht einer Fläche von 3,10 * 3,10m : Zwei Tische mit 1,50*0,80 an die eine Seite und ein Tisch mit Tür an die andere Seite. Dann gibt es noch dazwischen 1,50m Platz und mit den Stühlen muss man beim Nachhintenrücken nur aufpassen.
Von einem Betrieb der seine Leute so stapelt, braucht man nicht auch noch funktionale Möbel zu erwarten.

Das Problem bei der Arbeitsstättenverordnung ist das Wischiwaschi seit einer Umstellung 2004.

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=4231&lid=DE&bid=BAS&




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#8
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

wenn man jetzt noch die Krankheitstage geschickt aufteilt... würden warscheinlich auch 2 Scheibtische reichen.
Rülpsen und Pupen könnte per Arbeitsanweisung untersagt werden. Is ja eh nur in den Arbeitspausen statthaft.


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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

§ 6 ArbStättV
(1) Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.


Aber wie definiert man jetzt 'ausreichend'?

In der Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze :
findet man Werte von 2,8 m²:
Arbeitsfläche Tisch 1,60 m x 0,80 m (1,8 m²)
freie unverstellte Bewegungsfläche am Arbeitsplatz 1,5 m²



Interessanter ist da schon der Luftraum des Büros:
mindestens 12 m³ bei Luftwechsel durch Fensterfugen
bei neuen Gebäuden 20 m³ pro Person bei freier Lüftung
Luftwechsel: Einzelbüro 40 m³ pro Stunde und Person und Großraumbüro 60 m³ pro Stunde und Person



Die Luftraumwerte einzuhalten dürfte etwas problematisch sein.



Ein Blick in die Landesbauordnung könnte auch nicht schaden?






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 03.10.2011 23:49

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

kurz und informativ:
http://www.gutefrage.net/frage/darf-man-in-einem-buero-ohne-fenster-arbeiten

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