Benachteiligung bei Essensversorgung

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)
Benachteiligung bei Essensversorgung

Hallo!

Wir (22 Mitarbeiter) arbeiten in einer Außenstelle, ca. 90 km vom Hauptsitz der Firma entfernt. Laut AV ist die Außenstelle unser Arbeitsort. Die letzten 4 Jahre (da wurde die Außenstelle gegründet) war es so, dass wir unser Essen von einem Bringedienst geliefert bekamen und wir halt jeden Tag warmes Essen hatten. Finanziert wurde das mit Essenmarken vom AG, die steuerlich pauschal abgerechnet wurden und wir auch nur einen Festbetrag zahlen mussten (2,20 € pro Essen, Rest übernahm Firma).

Nun war wohl eine Revision und da wurde festgestellt, dass wir angeblich gar keinen Anspruch auf tägliches Essen haben (zumindest kein "gestütztes" Essen) und wir ab 01.01.13 nur noch 15 Essen pro Monat vergünstigt bekommen. Die restlichen Essen müssen wir nun privat organisieren und bezahlen. Im Vergleich dazu haben unsere Kollegen im Hauptsitz Kantinenessen und können nach wie vor so oft und so viel vergünstigt essen, wie sie wollen. Wir finden das schlicht gesagt schei..... Nicht nur, dass wir viele Firmenvergünstigungen kaum wahrnehmen können (da sich alles am Ort des Hauptsitzes abspielt), nein nun haben wir auch bei Essen noch die Popokarte. Das hat mit Gleichbehandlung - das Lieblingswort unserer Firma - ja nun wirklich gar nichts mehr zu tun.

Laut Aussage unserer Steuerabteilung gäbe es da gesetzliche Unterschiede zwischen Bringedienst und Kantinenessen. Leider können wir uns das aber nicht aussuchen.

Zum Teil sind das nun bis zu 7 Tage monatlich (5-Schichtsystem), wo man das Essen selber finanzieren müsste. Übers Jahr gesehen, kommt da eine ganz schöne Summe zusammen.

Nun meine Fragen:
1) Ist das wirklich rechtens, dass bei Arbeitnehmern solche Unterschiede gemacht werden dürfen?

2) Gäbe es andere (legale) Optionen, um wieder an unser "vollständiges" Essen zu kommen?

3) Mal gesponnen: Hätten wir Erfolgschancen, wenn wir z. B. eine Kantinenversorgung fordern würden? (Solche Sachen werden ja nie gern diskutiert wegen des Kostenfaktors)

Leider habe ich nicht so den Durchblick... aber kann es sein, dass die Firma sparen will, weil die MwST bei Bringediensten von 7 auf 19% erhoben wurde bzw. wird?

Ich bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar. Unser Betriebsrat hat leider diese 15-Marken-Regelung einfach nur abgesegnet und nichts weiter dazu gesagt.

LG Lilex

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Es gibt kein Gesetz das vorschreibt dass der
Arbeitgeber verpflichtet ist für einen Mittagstisch
zu sorgen.

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#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


da habt ihr aber einen "schwachen" BR gewählt

zumindest wenn rechtlich kein Anspruch bestehen soll, das Thema "betriebliche Übung" hätte er schon mal auf den Tisch bringen können

zudem erschließt sich mir der Umstand nicht, warum nun 15 Essen bei 22 Mitarbeitern in Ordnung wären, 22 Essen aber nicht




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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#3
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich würde da auch mal den Betriebsrat drauf ansetzen. Auch wenn der AG kein Essen stellen muss, da es am Hauptsitz eine Kantine gibt, kann er für den Betriebsfrieden evt. durchsetzen, dass die Nebensitze ähnliche Leistungen erhalten.

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#4
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)

quote:
zudem erschließt sich mir der Umstand nicht, warum nun 15 Essen bei 22 Mitarbeitern in Ordnung wären, 22 Essen aber nicht


Sorry, falsch formuliert. Es gibt max. 15 Essen pro Mitarbeiter. Und das soll so in irgendeinem Finanzgesetz stehen, dass der AN bei Bringedienst nur 15 Mahlzeiten pro Monat steuerlich begünstigt bekommen darf.

quote:
Ich würde da auch mal den Betriebsrat drauf ansetzen. Auch wenn der AG kein Essen stellen muss, da es am Hauptsitz eine Kantine gibt, kann er für den Betriebsfrieden evt. durchsetzen, dass die Nebensitze ähnliche Leistungen erhalten.


Naja, da sind wir dran, haben aber keine allzugroße Hoffnung.

Bitte versteht mich hier nicht falsch! Da ich selber kaum mit esse, könnte es mir eigentlich egal sein. Und ich muss auch ehrlich zugeben, dass bei unserem Gehalt durchaus die tageweise Selbstversorgung drin. Uns ärgert einfach nur maßlos, dass wir als Außenstelle immer wieder nur Nachteile haben und sich kein Aas darum schert am Hauptsitz. Daher wollte ich hier halt mal fragen, ob man da irgendwelche Ansprüche hat. Aber ich sehe das nun auch so: Ansprüche haben wir keine, wir können nur den BR belagern, dass der für uns eine Lösung oder eine Alternative findet.

Habt vielen Dank für Eure Auskünfte!

LG Lilex

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