Hallo,
ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann.
Mir wurde Ärztlich geraten meinen Arbeitsvertag zu Kündigen, da ich sonst weitere Gesundheitliche Schäden zu mir nehmen würde (Psychich auf grund von Depresionen).
Jetzt meine frage, kann ich Fristlos kündigen ? Oder sollte ich die Kündigunsfrist einhalten, mich aber Krankschreiben lassen ?
Im Arbeitsvertrag steht auch drin, das es bei "Vertragsstrafe bei Vertragsbruch" eine Strafe in höhe 500 € zu zahlen sind.
Wäre diese bei gesundheitlicher Kündigung wirkend ?
Bitte um dringende Hilfe.
Benötige Dringende Antwort... Fristlos Kündigen ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die eventuell folgende 12wöchige ALG1-Sperre macht Ihnen nichts aus?
quote:
Oder sollte ich die Kündigunsfrist einhalten, mich aber Krankschreiben lassen ?
Das wäre auf jeden Fall die bessere Wahl gegenüber einer fristlosen Kündigung, für die Sie vielleicht noch gegenüber dem AG Schadenersatzpflichtig werden. Aber auch hier droht eine 12wöchige Sperre der AfA.
Prinzipiell kann man sich nicht krankschreiben lassen. Entweder man ist arbeitsunfähig oder man ist es nicht. Wenn Ihr Arzt meint, dass Sie selber kündigen sollen, dann wird er vermutlich auch einer derzeitige Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Geundsätzlich kann man in so einer Situation auch selber kündigen, zumal wenn der Arzt in einem Attest die Notwendigkeit der Arbeitsaufgabe bescheinigt. Dennoch ist es besser vor der Kündigung mit der AfA zu sprechen und sich dieses Vorgehen schriftlich dort bestätigen zu lassen.
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Psychich auf grund von Depresionen
Und was willst du dann machen - in die Frührente ? Dazu sollte man nicht kündigen, sondern sich erst man arbeitsunfähig schreiben lassen - die die Rente geklärt ist.
Um was gehst dir - den Job hinzu*******n - dann ist irgend ein Attest von irgendeinem Arzt kaum ausreichen.
Wenn ich zum Arzt geh und sag: Ich bring mich um wenn ich weiter Arbeiten muss - schreibt mich jeder Arzt erst mal krank.
Man sollte sich also überlegen was man "danach" machen will. Das Arbeitsamt wird deine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen vom Amtsarzt prüfen lassen. Oder tritt die Krankheit nur bei dem einen AG auf.
Uwe
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Ergänzend will ich nur noch anmerken, dass die Gründe m.E. nicht für eine fristlose Kündigung ausreichen!
Hier kann fristgerecht gekündigt werden, wie aber oben schon angemerkt wurde, ist so oder so eine Sperre der AfA zu erwarten. Außer, diese bestätigt schriftlich, dass sie nicht sperrt.
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Die Anmerkungen von Labersack haben mich nochmal nachdenken lassen.
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Mir wurde Ärztlich geraten meinen Arbeitsvertag zu Kündigen, da ich sonst weitere Gesundheitliche Schäden zu mir nehmen würde (Psychich auf grund von Depresionen).
Hängt denn die Erkrankung wirklich nur mit diesem Job zusammen? Depressionen werden doch eher nicht durch einen Job ausgelöst. Und selbst wenn: wäre es nicht besser, sich aus ungekündigter Stellung einen neuen Job zu suchen? Deshalb rate ich erstmal von einer Eigenkündigung ab. Der Arzt soll Sie AU schreiben und fertig.
Wenn ein Fliesenleger massive und chronische Rückenschmerzen hat, dann kann er diesen Beruf vermutlich auch nicht länger ausüben. Ein behandelnder Arzt würde aber kaum auf die Idee kommen, dem AN eine Kündigung nahezulegen.
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Benötige Dringende Antwort.
Was genau ist denn dringend ? Will dich der Arzt nicht mehr krankschreiben und du musst Montag zurück....:-)
Uwe
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Aus Erfahrung von ehem. Arbeitskolleginnen:
AU Schreiben lassen vom Arzt - hierbei kann es passieren, dass der AG Sie zur Betriebsärztlichen Untersuchung schickt! Oft denken viele das, dass erst nach 6 Wochen passieren kann, aber das ist ein Irrtum! Der AG kann jeder Zeit (wenn er nicht glaubt das der AN wirklich Krank ist), diesen zur Betriebsärztlichen Untersuchung schicken.
Es ist dann natürlich Wichtig zu wissen, was man dem Arzt sagt. Ich weiß nicht was bei Ihnen vorgefallen ist - bei meiner Kollegin war es Mobbing vom Chef - daraus resultierende Depressionen auch vom Arzt bescheinigt.
Um evtl. der Sperre vom Arbeitsamt aus dem Weg zu gehen, dass mit dem Amt Abklären (es gibt Gründe wie z.B.: Konkret neue Job-Zusage - dann doch nicht, Mobbing etc.) aber das alles vorher abklären!
Nächste Möglichkeit mit dem AG sprechen ob er einen kündigen könnte, da man gesundheitlich "angeschlagen" ist und voraussichtlich die nächste Zeit nicht Arbeitsfähig wird. ( Das natürlich auch vom Arzt Bescheinigen lassen)
Oder 6 Wochen warten und dann kommt das Krankengeld.
Was natürlich nicht so gut wäre, denn die Krankenkasse wird einen bestimmt auch nicht in "Ruhe" lassen und alles versuchen damit Sie wieder Arbeitsfähig werden!
Des Weiteren sind hier Gehaltseinbußen absehbar.
Alles im allen, keine leichte und schöne Situation!
Das Beste wäre natürlich, wenn Sie bereits ein Jobangebot hätten und diesen dann Nahtlos, nach einer Fristgerechten Kündigung antreten würden / könnten.
VLG und alles Gute!
*Alles nur persönliche Meinung*
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Nächste Möglichkeit mit dem AG sprechen ob er einen kündigen könnte, da man gesundheitlich "angeschlagen" ist und voraussichtlich die nächste Zeit nicht Arbeitsfähig wird. ( Das natürlich auch vom Arzt Bescheinigen lassen)
Geht oft nach hinten los. Risiken sind vielen Firmen zu hoch. Ist Anstiftung zum Sozialbetrug. Daher nehme man den sauberen Weg durch die Vordertür.
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Geht oft nach hinten los. Risiken sind vielen Firmen zu hoch. Ist Anstiftung zum Sozialbetrug. Daher nehme man den sauberen Weg durch die Vordertür.
Man muss ja nicht diret mit der Tür ins Haus fallen - aber vielleicht wäre ein klärendes Gespräch von Vorteil. Wenn man darlegt, dass es in naher Zukunft nicht zu einer Besserung der Gesundheit kommt - wie gesagt ärztl. Belegt.
Bevor man sich jetzt Wochenlang Krank schreiben lässt, dass kostet den AG auch Geld. Und so hat er die Möglichkeit sich jemand neues zu suchen.
Aber Grundsätzlich, egal welchen Weg man geht oder wählt, es ist immer schwer - aus pers. Erfahrung und auch von Freunden / Bekannten.
Ich wünsche dir dabei viel Erfolg und natürlich gesundheitlich alles Gute!
*Alles nur persönliche Meinung*
Die Gefälligkeitskündigung ringt nur in Betrieben was die klein sind oder die Stelle nicht mehr besetzen wollen.
Denn das Arbeitsamt würde verlangen gegen unbegründete Kündigung vorzugehen oder es gibt wieder eine Sperre.
Daher wird sich kein AG darauf einlassen.
Uwe
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Denn das Arbeitsamt würde verlangen gegen unbegründete Kündigung vorzugehen oder es gibt wieder eine Sperre.
Eine Aussage, die man gelegentlich liest oder hört, die aber meines Wissens jeglicher Grundlage entbehrt.
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